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Aufer dem Berliner Palaft hatte König Friedrich eine ganze Reihe kleinerer Luftfchlöffer in der
Umgegend aufführen laffen. Diefe alle als Denkmal feiner Kunftliebe in einem grofsen Kupferwerke
herauszugeben, war ein Gedanke, der dem Könige im Hinblick auf fo viele ähnliche Publicationen anderer
Fürften nahe liegen.mufste; hatten doch auch am preufsifchen Hofe felbft fchon einzelne gröfsere Ceremo-
nien derartige Werke hervorgerufen, fo die Krönung in Königsberg, die Leichenfeier des grofsen Kurfürften
und die der Königin Sophie Charlotte. Es fcheint, dafs der Befehl zur Herftellung eines folchen Kupfer-
werkes i. J. 1712 erging, wenigftens reichte Eofander dem Könige unter dem 30. Juni 1712 folgenden
Bericht ein:
Allerdurchlauchtigfter etc. König etc.
Ew. Königliche Mayft. haben allergnädigft befohlen, dafs die Vüen von dero Königl. Schlöffer und
Lufthäufer in Kupffer geftochen werden follen, hierzu aber noch kein Fond gefunden worden, wodurch
dergleichen unkoften, ohne eine Caffa zu befchweren, hätten können abgelehnet werden. So habe aller-
unterthänigft doch ohnmafsgeblich ein Mittel füffchlagen und zugleich Ew. Kgl. Mayft. allerunterthänigft
anheimb ftellen wollen, ob Sie allergnädigft geruhen möchten, dafs ein Bau-Archiv eingerichtet werde,
worinnen alle Bau-Rechnungen, Modellen, Zeichnungen und Rifse, wie auch die Befchreibungen der Alle-
gorien in Mahlerey und Bildhauerey , worunter dafs Leben und Thaten Ew. Kgl. Mayft. fürgeftellet wird, von
Jahr zu Jahr bewahrlich beygeleget werden, alfo dafs man in Fall der Noth fich dafelbfit aufs den Regiftern
Befcheides erhohlen kann, waf ein jedes Ding fey, waß es bedeute. Es ift nicht nöthig, dafs ich Ew. Kgl. Mayft.
die Nutzbahrkeit und Nothwendigkeit eines folchen Bau-Archivs weitläufltig fürftelle. Denn zu gefchweigen,
dafs ein wohl eingerichteter Bau-Etat, bevorab von der gröfse und etendüe, wie der Königliche ift, der-
gleichen Archiv nicht lang entbehren kann, fo ift aufser allem Streit, dafs die Hiftorie Ew. Kgl. Mayft. bei
dergleichen Archiv fonderlich intereffiret ift. Denn aufs diefsem Archiv wirdt man von Jahr zu Jahr den
Progrefs defs Königl. Baues in der Stadt und 'auf dem Lande, die Magnificenz der unkoften, und die Kürtze
der Zeit, in welcher Ew. Kgl. Mayft. fo grofse Wercke verrichtet, und.andere Merckwürdigkeiten mehr, woraus
die pofterität fich eine Würdige Idee von Ew. Kgl. Mayft. gloriöfen Regierung formiren kann, mit mehreren
abnehmen können.
Und gleichwie dafs nachfchlagen der Rechnungen in gewifsen Fällen bey dem Bau-Eftat fehr grofsen
Nutzen {chaffet, alfo (tehet nicht zu läugnen, dafs die fchönen und koftbahren Decorationen, mit welchen
Ew. Kgl. Mayft. weltberühmtes Sehlofß beginnet angefüllet zu werden, von der pofteriät nicht werden mögen
verftanden werden, wenn nicht bey zeiten an Befchreibung aller und jeder Particularitäten von einem
tüchtigen Archivario gearbeitet wird. Denn fo dergleichen Arbeit nicht noch bey Lebzeiten derjenigen,
welche diefelbe ordonnieret und angegeben, oder auch exequieret. und verfertiget haben,‘ vorgenommen
würde, fo würde 'denen nachkömmlingen nicht alleine fchwehr, fondern auch unmöglich fallen, alles zu
errathen, und daß Public würde dermahleins aufs mangel eines Archivs der Satisfaction beraubet feyn und
leben, eine rechtfchaffene Befchreibung von dem Königlichen Schlofs zu fehen, wobei gleichwohl Ew. Kgl.
Mayft. hoher Ruhm interefliret ift.
Wenn nun Ew. Kgl. Mayft. allergnädigft gefällig währe, dergleichen Bau-Archiv, welches Ihnen fo
rühmlich als nützlich ift, allhier in dero Königl. Haubt-Stadt auffzurichten, fo könte daffelbe mit einer gewifsen
Revenüe verfehen werden, damit alle vorerwehnte Abfichten dabey mögen erreichet werden. Zu dem Ende,
und damit folches ohne Koften Ew. Kgl. Mayft. gefchehen möge, fo könte dem Königl. Bau-Commiflario und
übrigen Königl. Baufchreibern von Oranienburg, Charlottenburg, Potsdam und Landsberg, eine fchriftliche
Ordre zugeftellet werden. dafs Sie von anfang diefes Jahres an, allen Mahlern, Bildhauern, Staffierern, Stein-