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einer 1'/,füssigen Böschung mit 12 Fuss und bei einer 1!% füssigen
Böschung mit 15 Fuss Distanz angelegt.
Treten in den 1%, 1%, und 1füssigen Böschungen der Ein-
schnitte einzelne Felspartien von solidem Gestein und auf fester
Grundlage ruhend auf, so sollen diese nicht nach der Böschungs-
Aucht abgearbeitet, sondern als überragende Köpfe belassen
werden.
Besonders wichtig ist diese Anordnung in den Einschnitten,
in welchen zwischen solchen Felsausläufern, Material von schlech-
ter Beschaffenheit eingelagert ist, indem diese Ausläufer, mit den
über denselben noch etwa sich anlegenden flächeren Böschungen,
Stützpunkte für jene schlechteren Theile abgeben.
Felsböschungen laut Blatt 2 und 3 erhalten Y/, Anlauf und
es ist hiebei die Breite der Bahngräben nach folgender Tabelle
zu vermehren:
Böschungshöhe über der Grabensohle Breite der entsprechenden Grabensohle
in Fussen in Fussen
von O0bis 3
N 3 2 15 5
„15 „20 4
» 20 2” 25 "
225 „ 30 und darüber .
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Eine totale oder partielle Ausgleichung der hienach sich
ergebenden verschiedenen Breiten der Grabensohle desselben Ein-
schnittes ist nur dann vorzunehmen, wenn häufige Wechsel in
geringen Abständen eintreffen. Das Vorkommen einzelner, kur-
zer und hoher Felsköpfe wird bei der Bestimmung der Graben-
sohlenbreiten längerer Felseinschnitte nicht berücksichtigt.
Die oberen Kanten der Felswände, welche mit Diluvialbil-
dungen oder Bergschutt überlagert sind’, und über welche also
noch flächere Böschungen mit 1 füssigem, 1'/, füssigem und 1%
füssigem Anlaufe sich aufbauen, sind mit Abstufungen in mög-
lichst geringer Zahl parallel zur Bahnaxe zu ziehen. Die flächere
Böschung wird hinter die Felsböschung zurückgesetzt, und mit-
telst einer Aufmauerung gefasst, so dass vor ihrem Fusse, eine
Berme auf der Felsfläche von circa 2 Fuss Breite bleibt.
Die obere flache Böschung (mit einem 1füssigen, 1'/, füssi-
gen und 1% füssigen Anlaufe) darf hiebei nirgends an den natür-
F-