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n mit einem Absturzquader auf die Breite des Bahn- und Entwäs-
) serungsgrabens versehen.
Die ganze hier beschriebene Disposition ist aus dem Blatte 2,
Fig. 2, 3, 4, 5, 6 und 9, und dem Blatte 3, Fig. 2, 5, 6, 7 und 8
zu entnehmen. Wie selbstverständlich, muss auch hier das Sicker-
wasser, welches sich hinter den Futtermauern etwa ansammeln
sollte, mittelst Wasserabzugsröhren, wie solche oben angegeben
wurden, abgeleitet werden.
Was die Anschüttungen für die Bahn betrifft, so sind,
soweit nicht besondere Terrainschwierigkeiten, ungünstige Dispo-
sitionen für die Gewinnung von Füllmaterial oder für den Grund-
erwerb und andere Umstände eine Abweichung bedingen, alle
Dämme ohne Ausnahme auch dann mit 1'„füssigen Böschungen
anzuschütten, wenn steiniges Einschnittsmaterial zur Verfü-
gung steht.
Alle 1'%füssigen Erddämme sind bei der Ausführung, um
dem durch‘ die Senkungen sich, ergebenden Zusammenrücken
der Bahnkanten entgegenzuwirken, nach Figuren b, c und d
an der Krone zu erbreiten, und vom Dammfusse an zu pro-
filiren.
Die Erbreitungen sollen betragen:
1. Bei voller Dammanschüttung, Blatt A; Fig. b
VE WEHEN
2. Bei einer Dammanschüttung am geneigten Terrain, Blatt A,
Fig. ©
v= + Ya“
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3. Bei Dammanschüttungen auf Stützmauern und am geneig-
ten Terrain, Blatt A, Fig. d
v= AA Yız (R“—0)
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Da nach diesen Berechnungen für einen Dammkörper in
coupirtem Terrain die, den verschiedenen Dammhöhen entspre-
chenden Erbreiterungen eine sehr unregelmässige Begrenzung der
Dammkrone geben würden, so sind vor Profilirung eines solchen
Dammes die berechneten Erbreiterungen im grossen Massstabe,
wie aus der Figur e ersichtlich, aufzutragen und die Verbin-
dungslinie a, b, c, d, e, f etc. in eine flüssige Durchschnittslinie
X, Y, z ete. zu verwandeln.
Es versteht sich von selbst, dass für die in solche Damm-
strecken fallenden Kunstbauten (da diese absolut feste Anlagen
sind), die eingeführten Erbreiterungen der Dammkrone keine
Geltung haben, und es ist ihr Anschluss an die Flügel der