Objecte durch Kehlen, welche gegen die Flügel einfallen, nicht
aber durch windschiefe Flächen zu vermitteln.
Stehen für die Herstellung der Dämme genügende Quanti-
täten steinigen Einschnittsmaterials zur Verfügung, so ist die
Anordnung einfüssiger Dammblöschungen, namentlich an steilen
Lehnen, zur Vermeidung der Stützmaueranlagen von Vortheil.
Sie sind auch gerechtfertigt, wenn die Felsenmasse des Kin-
schnittsmaterials zur Herstellung einfüssiger, nicht aber 1% füssiger
Dämme ausreicht, und das zur Bildung der letzteren fehlende
Material nur durch Felsausbruch gedeckt werden könnte; übri-
gens sind die Anlagekosten der projectirten einfüssigen Dämme
stets mit denjenigen der anderen, nach den örtlichen Verhält-
nissen, zulässigen Constructionssysteme zu vergleichen, und das
billigere Constructionssystem zu wählen.
Die Form der Steindämme ist aus dem Blatte 5, Fig. 1 und 2,
Blatt 6, Fig. 1, 2, 3, Blatt, 7, Fig. 1, 2, 3, Blatt 8, Fig. 4 und
dem Blatte 9, Fig. 3 und 5 zu entnehmen, und den verschiedenen
vorkommenden Fällen anzupassen.
Jeder einfüssige Damm soll stützende und gestützte Theile
enthalten. Die stützenden Theile # des Dammes werden aus
Steinmaterial ohne Anwendung von ‚Werkzeugen geschichtet,
die gestützten. Theile bestehen aus Schutt und dem sonstigen
gewöhnlichen Dammanschüttungsmateriale.
Um die solide Ausführung der geschichteten Theile der
Steindämme zu sichern, darf das hiezu verwendete Steinmaterial
nicht mit den gewöhnlichen Transportmitteln direct auf den eben
in der Herstellung befindlichen Theil des Dammes gebracht, son-
dern es muss neben demselben abgelagert, und von da zur
Schichtung des stützenden (vorderen Theiles des Dammes) zuge-
führt, oder zugetragen werden; ferner muss, während der ganzen
Dauer der Arbeit, der fertig geschichtete Steindamm a stets um
wenigstens 6 Fuss höher gehalten werden als die Nachschüttung bd.
Die Böschungsfläche c ist nach Art eines rauhen Pflasters
abzurollen, die einzelnen Steine müssen mindestens 2 Fuss tief
im Verbande sitzen, und es werden dieselben mit dem Hammer
flüchtig zusammengerichtet und die Fugen gut ausgezwickt.
Für die Herstellung des Steinkörpers «x, welcher in den
Voranschlägen „Geschichteter Steindamm“ genannt werden
soll, wird ein Preis per Schachtruthe vergütet, welcher der aus
der sorgfältigeren Arbeit erwachsenden Mehrleistung entspricht,
und es wird für die Herstellung der Böschung c, welche in den
Voranschlägen „Steindammböschung“ genannt werden soll,
eine besondere Vergütung berechnet.
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