Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

Objecte durch Kehlen, welche gegen die Flügel einfallen, nicht 
aber durch windschiefe Flächen zu vermitteln. 
Stehen für die Herstellung der Dämme genügende Quanti- 
täten steinigen Einschnittsmaterials zur Verfügung, so ist die 
Anordnung einfüssiger Dammblöschungen, namentlich an steilen 
Lehnen, zur Vermeidung der Stützmaueranlagen von Vortheil. 
Sie sind auch gerechtfertigt, wenn die Felsenmasse des Kin- 
schnittsmaterials zur Herstellung einfüssiger, nicht aber 1% füssiger 
Dämme ausreicht, und das zur Bildung der letzteren fehlende 
Material nur durch Felsausbruch gedeckt werden könnte; übri- 
gens sind die Anlagekosten der projectirten einfüssigen Dämme 
stets mit denjenigen der anderen, nach den örtlichen Verhält- 
nissen, zulässigen Constructionssysteme zu vergleichen, und das 
billigere Constructionssystem zu wählen. 
Die Form der Steindämme ist aus dem Blatte 5, Fig. 1 und 2, 
Blatt 6, Fig. 1, 2, 3, Blatt, 7, Fig. 1, 2, 3, Blatt 8, Fig. 4 und 
dem Blatte 9, Fig. 3 und 5 zu entnehmen, und den verschiedenen 
vorkommenden Fällen anzupassen. 
Jeder einfüssige Damm soll stützende und gestützte Theile 
enthalten. Die stützenden Theile # des Dammes werden aus 
Steinmaterial ohne Anwendung von ‚Werkzeugen geschichtet, 
die gestützten. Theile bestehen aus Schutt und dem sonstigen 
gewöhnlichen Dammanschüttungsmateriale. 
Um die solide Ausführung der geschichteten Theile der 
Steindämme zu sichern, darf das hiezu verwendete Steinmaterial 
nicht mit den gewöhnlichen Transportmitteln direct auf den eben 
in der Herstellung befindlichen Theil des Dammes gebracht, son- 
dern es muss neben demselben abgelagert, und von da zur 
Schichtung des stützenden (vorderen Theiles des Dammes) zuge- 
führt, oder zugetragen werden; ferner muss, während der ganzen 
Dauer der Arbeit, der fertig geschichtete Steindamm a stets um 
wenigstens 6 Fuss höher gehalten werden als die Nachschüttung bd. 
Die Böschungsfläche c ist nach Art eines rauhen Pflasters 
abzurollen, die einzelnen Steine müssen mindestens 2 Fuss tief 
im Verbande sitzen, und es werden dieselben mit dem Hammer 
flüchtig zusammengerichtet und die Fugen gut ausgezwickt. 
Für die Herstellung des Steinkörpers «x, welcher in den 
Voranschlägen „Geschichteter Steindamm“ genannt werden 
soll, wird ein Preis per Schachtruthe vergütet, welcher der aus 
der sorgfältigeren Arbeit erwachsenden Mehrleistung entspricht, 
und es wird für die Herstellung der Böschung c, welche in den 
Voranschlägen „Steindammböschung“ genannt werden soll, 
eine besondere Vergütung berechnet. 
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