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Wie schon bemerkt, ist der ökonomische Effeet bei den “
einzelnen vorkommenden Fällen stets zu berechnen, und bei der e:
Wahl der Construction in Rücksicht zu ziehen. D
Ist ein '„füssiger Steinsatz vor Felsen zu setzen, so wird
die für dessen Stärke massgebende Höhe (Fig. 1) 4%“ + 4 Fuss
nach einer Annäherungsmethode bestimmt, welche in der Folge
bei den „Stützmauern“ beschrieben ist. Ihre sichtbaren Deck-
schichten sind gleich denen bei den Steinbanquette, und die mit
Erde überdeckten analog den Deckschichten von Mörtelmauern
zu behandeln.
2tes System: 2.,füssiger Steinsatz.
Diese Art Steinsätze darf jedoch nur bis zu einer Damm-
höhe von höchstens 30 Fuss ausgeführt werden. Die %,füssigen
Steinsätze (Blatt 9, Fig. 2) erhalten, zur oberen Stärke in der
Bahnnivelette gemessen:
MN = 18%
und 3 Fuss unter der Bahnnivelette, senkrecht auf die %füssige
Böschung gemessen, eine Stärke von:
op = 4
Zur unteren Stärke erhält dieser Steinsatz, senkrecht auf
die Böschungsfläche gemessen, ein Ausmass von:
d = 4 1% 1,
wobei / die Höhe der liegenden Trockenmauern (des %Y,füssigen
Steinsatzes) bezeichnet; auch. bei dem %,füssigen Steinsatze wird,
ebenso wie bei dem '4füssigen, wenn selber, wegen beschränkten
Raumes, keine Ueberfüllung von 4 Fuss Höhe erhalten kann, der
obere Theil des Steinsatzes bis 4 Fuss unter die Schwellenhöhe aus
grösseren Steinen im regelrechten Verbande hergestellt.
Die Disposition der Hinterfüllung dieses Steinsatzes (ge-
schichteter Steindamm) ist aus dem Blatt 9, Fig. Z zu ersehen.
Es gelten auch hier dieselben Anordnungen für die Deck-
schichten, wie bei dem !füssigen Steinsatze.
3tes System: combinirter % und ‘/,füssiger Steinsatz,
In Fällen, wo der Damm eine Höhe von 30 Fuss über-
schreitet, werden die %,füssigen Steinsätze mit Verstärkungen
nach Aussen durch die Anlage einer */,füssigen Böschung von
30 Fuss an (von der Bahnnivelette gemessen) bis auf das na-
türliche Terrain angewendet.
Die obere Stärke eines combinirten 2%, und %/,füssigen
Steinsatzes (da er vom Planum aus nach unten bis 30 Fuss Höhe