Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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einfach um so viel steiler, als die oben angeführten Verbreiterun- 
gen v‘“ verlangen, vorgesetzt. se 
Die Anwendung der Steinsätze bleibt durchwegs nur auf de 
die oben besprochenen 3 Systeme beschränkt. ZU 
Aus: dem Blatte 5, Fig. 1,2, Blatt 6, Fig. 1, 2, Blatt 7, € 
Fig. 1, 2, Blatt 8, Fig. 4, Blatt 10, Fig. 2, 3, 4, 5 und Blatt 11, se 
Fig. 1, 2 ist die Anordnung der Entwässerungen von Dämmen, ur 
die auf geneigtem Terrain angeschüttet sind, zu ersehen. vi 
In Blatt 10,’ Fig. 1 ist c ein an der Bergseite, entlang dem 
Fusse des Dammes laufender, muldenförmig gepflasterter Graben, sc 
der das Regen- und Schneewasser, welches von der Lehne herab- Iv 
fliesst, sammelt, und im Gefälle des natürlichen Terrains so lange w 
fortführt, bis es einen Abfluss bei einem Durchlasse nach der 
Thalseite findet. 
Blatt 8, Fig. 4 ist ein an einer steilen Lehne angebrachter 
Steindamm, für dessen Entwässerung an der Bergseite durch h 
einen gemauerten, 3 Fuss tiefen Bahngraben vorgesorgt ist; für R 
dasjenige Wasser aber, welches durch den Steindamm durch- 
sickern und sich an dessen Fuss ansammeln sollte, werden, je 
nach der ‚Lage des Terrains, von 25 bis 50 Fuss Entfernung S 
Sickergräben mit 10% Gefälle nach der Thalseite angebracht, 
um das Aufweichen der Fundamente zu verhindern. 
Werden an den Berglehnen, (Blatt 8, Fig. 4 und Blatt 10, 
Fig. 2, 3) zur besseren Bindung des Dammes mit dem Ter- 
rain, Stufen eingehauen, so muss die Basis dieser Stufen, der 
Entwässerung halber, einmal eine Neigung gegen die Thalseite, 
das andermal eine Neigung nach der Richtung der Bahnachse 
erhalten, welche so viel als thunlich dem Gefälle des natürlichen 
Terrains gleich zu halten ist. 
Fluss- und Bachcorrectionen, Wassergräben. ) 
Für die Construction der Uferschutzbauten in Verbindung 
mit 1!Lfüssigen Erddämmen sind die Anordnungen im Blatte 9, 
Fig. 4, mit einfüssig geschichteten Steindämmen im Blatte 9, Fig. 3, 
mit '4füssigen Steinsätzen im Blatte 9, Fig. 1, und mit 7%,füssigen 
Steinsätzen im Blatte 9, Fig. 2 gegeben. Solche Anlagen werden 
vorzüglich in der Strecke zwischen Brixen und Bozen zur Aus- 
führung kommen. 
In solchen Fällen sind zu den Steinwürfen Steine unter 
10 Cubikfuss nicht zu verwenden. 
Stützmauern sind hier durch !/, oder Y,füssige Steinsätze zu 
ersetzen, sobald sie auf Steinwürfe oder unter Wasser fundirt 
werden müssen.
	        
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