Blatt 17, Fig. 3 und 4, sowie an dem oberen Tunneleinschnitte
durchgeführt.
Die Art der Tunnelentwässerung bleibt im Allgemeinen
ein Gegenstand specieller Behandlung, wobei den örtlichen Ver-
hältnissen Rechnung zu tragen ist.
Von den Tunnel-Portalen entspricht das auf Blatt 17, Fi. 1
und 2 dargestellte, dem Tunnel-Profile auf Blatt 16, Fig. 1, das
auf Blatt 17, Fig. 5, 6 dem Tunnel-Profile Blatt 16, Fig. 2, end-
lich das auf Blatt 17, Fig. 3, 4 dem Tunnel - Profile Blatt 16,
Pie, 3, Su, 4%, Da, Op.
Blatt 17, Fig. 3 und 4 ist anzuwenden, wenn im Tunnel-
einschnitte keine oder nur sehr niedrige Futtermauern, im Ma-
ximum 3 Fuss über der Schwellenhöhe, erforderlich sind. Höhere
Mauern sind ansteigend bis zur Portalgurte zu führen, so dass
sich ein Abschluss, wie im Portale Blatt 17, Fig. 7 und 8
ergibt.
Tunneleinschnitte sind daher, sobald eine Portalanlage nach
Blatt 17, Fig. 3, 4 und 7, 85 erforderlich ist, niemals, sonst aber
nur in besonderen Verhältnissen gegen die Thalseite auszu-
schlitzen.
Die Ausdehnung der zum Portalbaue zu verrechnenden
Constructionstheile ist in den Fig. 3, 4, 5, 6, 7 und 8 des Blat-
tes 17 durch gerissene (- - - -) Linien bezeichnet.
‚ Das Portal Blatt 17, Fig. 9 zeigt die Disposition einer Ge-
genbelastung an der Thalseite, wenn der Tunnel nahe der Tag-
seite zu liegen kommt.
Stütz- und Futtermauern.
In Fällen, wo wegen Raumbeschränkung auch Steinsätze
nicht in Anwendung kommen können, werden Stützmauern mit
Anlauf, aus regelmässigen Bruchsteinen in Mörtel versetzt,
angewendet.
— Ebenso sind sämmtliche Futter- und Verkleidungsmauern
vor Einschnittsböschungen in Mörtel auszuführen.
Die Deckschichten der, bis zum Bahnniveau, reichenden
Mauern sind stets aus Quadern nach 8. 35 G des Bedingniss-
heftes herzustellen. Diese Deckquadern sollen auf die ganze
Bankettbreite durchbinden und können (in gleichförmigen Grup-
pen von je mindestens 15 Fuss Länge gefasst) eine abwech-
selnde Höhe von 0°s Fuss bis 1°5 Fuss erhalten. Bl. B, Fig. y.
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