Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

Blatt 17, Fig. 3 und 4, sowie an dem oberen Tunneleinschnitte 
durchgeführt. 
Die Art der Tunnelentwässerung bleibt im Allgemeinen 
ein Gegenstand specieller Behandlung, wobei den örtlichen Ver- 
hältnissen Rechnung zu tragen ist. 
Von den Tunnel-Portalen entspricht das auf Blatt 17, Fi. 1 
und 2 dargestellte, dem Tunnel-Profile auf Blatt 16, Fig. 1, das 
auf Blatt 17, Fig. 5, 6 dem Tunnel-Profile Blatt 16, Fig. 2, end- 
lich das auf Blatt 17, Fig. 3, 4 dem Tunnel - Profile Blatt 16, 
Pie, 3, Su, 4%, Da, Op. 
Blatt 17, Fig. 3 und 4 ist anzuwenden, wenn im Tunnel- 
einschnitte keine oder nur sehr niedrige Futtermauern, im Ma- 
ximum 3 Fuss über der Schwellenhöhe, erforderlich sind. Höhere 
Mauern sind ansteigend bis zur Portalgurte zu führen, so dass 
sich ein Abschluss, wie im Portale Blatt 17, Fig. 7 und 8 
ergibt. 
Tunneleinschnitte sind daher, sobald eine Portalanlage nach 
Blatt 17, Fig. 3, 4 und 7, 85 erforderlich ist, niemals, sonst aber 
nur in besonderen Verhältnissen gegen die Thalseite auszu- 
schlitzen. 
Die Ausdehnung der zum Portalbaue zu verrechnenden 
Constructionstheile ist in den Fig. 3, 4, 5, 6, 7 und 8 des Blat- 
tes 17 durch gerissene (- - - -) Linien bezeichnet. 
‚ Das Portal Blatt 17, Fig. 9 zeigt die Disposition einer Ge- 
genbelastung an der Thalseite, wenn der Tunnel nahe der Tag- 
seite zu liegen kommt. 
Stütz- und Futtermauern. 
In Fällen, wo wegen Raumbeschränkung auch Steinsätze 
nicht in Anwendung kommen können, werden Stützmauern mit 
Anlauf, aus regelmässigen Bruchsteinen in Mörtel versetzt, 
angewendet. 
— Ebenso sind sämmtliche Futter- und Verkleidungsmauern 
vor Einschnittsböschungen in Mörtel auszuführen. 
Die Deckschichten der, bis zum Bahnniveau, reichenden 
Mauern sind stets aus Quadern nach 8. 35 G des Bedingniss- 
heftes herzustellen. Diese Deckquadern sollen auf die ganze 
Bankettbreite durchbinden und können (in gleichförmigen Grup- 
pen von je mindestens 15 Fuss Länge gefasst) eine abwech- 
selnde Höhe von 0°s Fuss bis 1°5 Fuss erhalten. Bl. B, Fig. y. 
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