Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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Durch Einführung der Verstärkung der Stützmauer ver- 
grössert sich zwar das überliegende Abrutschungsprisma in der 
Linie » », Fig. q und es wäre durch Annäherung eine Rectifi- 
cation der Mauerstärke vorzunehmen; diese kann indessen, da 
alle Dimensionen in dieser Rechnung hinreichend kräftig sind, S| 
vernachlässigt werden, für h = 20 Fuss, wird / = 50° Fuss n 
und d = 52 Fuss, und die Verstärkung N 
5 : h h 
für die 1° Schichte = == 1°’, 
h . 
n a 2 5 O80“, 
h 
»” mn SM ” 55 = 057%, 
h 
9 % Arte “ — 50° — 0:40‘, 
HD a O'29*, 
somit die obere Stärke der Stützmauer für die Höhe von 20 Fuss 
inclusive der Verstärkung: 
d + d' = 52 + 3 = 8, 
5 5 
während Er h = AT X 20 — 8.38 Fuss ausmacht. 
Anwendung dieser Regeln auf die einzelnen Fälle des Bauentwurfes, S 
a) Wenn das obere Prisma einer Stützmauer ‚nicht so hoch 
ist als das der Stützmauerhöhe entsprechende Abrutschungs- 
prisma, so wird selbstverständlich nur nach der entsprechenden 
Schichtenzahl gerechnet und construirt. e 
Beträgt z. B. die Erhöhung des oberen Prismas bei einer 
20 Fuss hohen Stützmauer (statt deren oben angeführten, entspre- . 
chenden Höhe H# = 504 Fuss) nur H = 25 Fuss, so wird die 
Stützmauer für die erste Schichte von 10 Fuss um !, A = . 
1:00 Fuss, ; 
für die 2° Schichte von 10 Fuss um !„; h% = O'so Fuss, N 
pn ” » 5 „ Vo a 
und für die ganze Höhe des oberen Prismas von 25 Fuss zusam- ; 
men um 2:37 oder rund um 24 Fuss verstärkt. 
Es ergibt sich hiermit für diese Stützmauer eine Kronen- 
breite inclusive Verstärkung von 
Ad dr BR Di — Tel 
b) Stehen die Stützmauern der Dämme an Berglehnen von 
Felsmaterial, so ist selbstverständlich die Verstärkung der Mauer
	        
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