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Durch Einführung der Verstärkung der Stützmauer ver-
grössert sich zwar das überliegende Abrutschungsprisma in der
Linie » », Fig. q und es wäre durch Annäherung eine Rectifi-
cation der Mauerstärke vorzunehmen; diese kann indessen, da
alle Dimensionen in dieser Rechnung hinreichend kräftig sind, S|
vernachlässigt werden, für h = 20 Fuss, wird / = 50° Fuss n
und d = 52 Fuss, und die Verstärkung N
5 : h h
für die 1° Schichte = == 1°’,
h .
n a 2 5 O80“,
h
»” mn SM ” 55 = 057%,
h
9 % Arte “ — 50° — 0:40‘,
HD a O'29*,
somit die obere Stärke der Stützmauer für die Höhe von 20 Fuss
inclusive der Verstärkung:
d + d' = 52 + 3 = 8,
5 5
während Er h = AT X 20 — 8.38 Fuss ausmacht.
Anwendung dieser Regeln auf die einzelnen Fälle des Bauentwurfes, S
a) Wenn das obere Prisma einer Stützmauer ‚nicht so hoch
ist als das der Stützmauerhöhe entsprechende Abrutschungs-
prisma, so wird selbstverständlich nur nach der entsprechenden
Schichtenzahl gerechnet und construirt. e
Beträgt z. B. die Erhöhung des oberen Prismas bei einer
20 Fuss hohen Stützmauer (statt deren oben angeführten, entspre- .
chenden Höhe H# = 504 Fuss) nur H = 25 Fuss, so wird die
Stützmauer für die erste Schichte von 10 Fuss um !, A = .
1:00 Fuss, ;
für die 2° Schichte von 10 Fuss um !„; h% = O'so Fuss, N
pn ” » 5 „ Vo a
und für die ganze Höhe des oberen Prismas von 25 Fuss zusam- ;
men um 2:37 oder rund um 24 Fuss verstärkt.
Es ergibt sich hiermit für diese Stützmauer eine Kronen-
breite inclusive Verstärkung von
Ad dr BR Di — Tel
b) Stehen die Stützmauern der Dämme an Berglehnen von
Felsmaterial, so ist selbstverständlich die Verstärkung der Mauer