Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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nicht nach der Höhe der Ueberfüllung und % zu bestimmen, son- 
r dern nach der Ueberfüllungshöhe und der Höhe % (respective 
= h“ oder 4”) 
% c) Besteht‘ aber in diesem Falle die Lehne nicht aus Fel- 
sen, sondern aus anderem losen Material, so ist für diese Berech- 
Ss nung der Factor A einzuführen; d. h. die bei der Abgrabung des 
Mauerfundaments erzeugte Wand wird nicht als Einschnittswand 
behandelt, sondern so angenommen, als wenn der Erddruck für 
diesen unteren Theil der Mauer ebenso stark, als bei Anschüt- 
tungen wäre. 
d) Ist genügendes Steinmaterial vorhanden, um bei 1! füssi- 
ger Ueberdämmung die Stützmauer wenigstens bis auf ihre Kron- 
höhe mit geschichtetem Stein zu hinterfüllen, so wird zwar die 
Verstärkung d!' für die der Stützmauerhöhe h entsprechende 
Ueberdämmungshöhe X, Fig. p und q nach den obigen Regeln 
voll gerechnet, von dem für die Mauerdicke gefundenen Werthe 
jedoch !/, A in Abzug gebracht. 
Je nachdem es die örtlichen Verhältnisse und die Beschaf- 
fenheit des Steinmaterials der Hinterfüllung verlangen, kann die- 
ser Abzug zwischen '!/,„ 4 und Yı, h genommen werden (Blatt 10, 
Fig. 1). 
Wenn über dem geschichteten Hinterfüllungsmateriale noch 
eine Auffüllung sich befindet, welche. den Oberbau aufnimmt, so 
ist dieser Abzug nicht so stark zu bemessen, als bei Stützmauern, 
welche bis zur Schwellenhöhe reichen, weil bei letzteren den, 
x durch die Bewegung der Bahnzüge, bewirkten Erschütterungen 
a Rechnung getragen werden muss. 
© e) In solchen Fällen, wo nicht viel disponibles Steinschich- 
tungsmaterial vorhanden wäre, genügt es, wenn die geschichtete 
T Steinhinterfüllung eine obere Breite 7, m, Blatt 10, Fig. 1 erhält, 
% welche dem '/, Theil der hinteren Stützmauerhöhe 4‘ gleichkommt. 
re Stützmauern unter einfüssigen Steindämmen werden in dem- 
= selben Masse verstärkt wie Stützmauern unter 1'/füssigen Däm- 
men von gewöhnlichem Materiale, indem die Wirkungen des 
drückenden Prismas bei beiden annähernd gleich sind (Bl. B, Fig. t). 
Einfüssige Steindämme Blatt 6, Fig. 1, 2, 3 und Blatt 7, 
a- Fig. 1, 2, 3 (Stützmauern) sind nur dann mit Fussmauern anzu- 
wenden, wenn besondere Verhältnisse sie als zweckmässig erschei- 
D- nen lassen, in der Regel sind diesen combinirte Steinsätze (von 
”/sfüssigen, Blatt 9, Fig. 2, oder 2% und %,füssiger Böschung 
Blatt 11, Fig. 1, 2, 3) vorzuziehen.‘ 
In Aus dem Vorhergehenden resultirt, dass es im Allgemeinen 
ar so lange ökonomisch ist, die Stützmauern an der Thallehne bis
	        
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