Full text: Besondere Vorschriften für den Baudienst der Eisenbahn von Innsbruck nach Bozen

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geneigt gegen die Thalseite und überdies dem natürlichen Terrain 
anpassend angelegt, um das Wasser mittelst derselben nach den 
Sickergräben zu leiten und durch diese nach der Thalseite abzu- 
führen. Die Disposition dieser Entwässerung gibt das Blatt 5, 
Fiz. 1 und 2, Blatt‘ 7, Fig. 1 und 2, Blatt 10, Fig. 2, 3, 4 und 5, 
Blatt 11, Fig. 1 und 2. 
Im Allgemeinen ist auf die Trockenlegung der Sohle der 
Mörtelmauern, nämlich der Stütz-, Futter- und Verkleidungsmauern, 
besondere Sorgfalt zu verwenden. 
Wo die oben angegebenen Dispositionen in dieser Hinsicht 
volle Sicherheit gewähren, wird die Entwässerung nach, den. auf 
dem Blatte 12, Fig. 1, 2, und 3 getroffenen Anordnungen (mit- 
telst angelegter Dohlen von 1 Fuss lichte Weite und in Entfer- 
nungen von 20 zu 20 Fuss angebracht) bewerkstelligt. 
Die Ausführung der Futtermauern an hohen und steilen Leh- 
nen ist, besonders bei schlechter Beschaffenheit des Abgrabungs- 
Materials, mit grösster Vorsicht zu bewerkstelligen, und es sind die 
betreffenden Vorschriften von Fall zu Fall in den Vorbemerkun- 
gen zu den Kostenvoranschlägen besonders aufzuführen. 
Auf Blatt 8, Fig. 1, 2 und 3 ist der Arbeitsplan für eine 
solche Anlage skizzirt. Es wurde hiebei die Berücksichtigung 
folgender Punkte zu Grunde gelegt: 
1. Die Wandabgrabung der Lehne soll solid gebölzt werden 
können, damit Abbrüche des Gebirges vermieden werden. 
9, Die nacheinander hergestellten Stücke der Futtermauer 
sollen erst dann als Widerlager gegen den Bergdruck wirksam 
gemacht werden, nachdem der Mörtel durchaus verhärtet, somit 
die Cohäsion aller Bestandtheile der Mauer erzielt ist. 
3. Es soll dort, wo die Anlage einer Futtermauer festge- 
stellt werden soll, das Gebirge zum Voraus so weit aufgeschlos- 
sen werden, dass alle Bestimmungen für die Construction der 
Mauer die Tiefe der Fundamente, das System der Entwässer- 
ung etc. ete. in vollständiger Weise vor dem Beginne des Baues 
gegeben werden können. 
Zunächst wird der Einschnitt (Blatt 8, Fig. 1, 2 und 3) von 
beiden Seiten cc‘ auf angemessene Länge, etwa bis b und b‘ auf 
die gewöhnliche Weise ausgegraben und die Mauerstücke b c und 
b‘ c‘ aufgeführt; sodann wird von b bis b‘ (mit oder ohne An- 
wendung von Seitenstollen m, aber mit Anwendung von, in der 
Richtung der Futtermauer, abgeteuften Schächten nz) ein Stollen %, 
in der Höhe des Bahnniveau, oder wenn zugleich eine Entwäs- 
serung der Fundamente erzielt werden soll, in der Höhe der 
Sohle derselben durchgeschlagen. 
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