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Nun wird, von 4 bis 6‘ und .@ aus, die Abgrabung für die
Futtermauer in Schächten von 15 bis 20 Fuss Länge bewerk-
stelligt, die Mauern nach den, der Beschaffenheit des Terrains,
entsprechenden Dimensionen ausgeführt, wobei die grösste Sorg-
falt auf die Beseitigung aller zum Einbau verwendeten Holztheile
und die vollständige Versteifung der’ fertigen Mauertheile gegen
die Thalseite zu verwenden ist. Falls sodann der Mörtel vollstän-
dig erhärtet ist, wird die Abgrabung des Einschnittes vollendet,
indem das erzeugte Material von den vorrückenden Querstirnen
aus oder durch den Stollen transportirt wird.
Brücken und Durchlässe im Allgemeinen.
Die Flügel und Widerlager der Objecte sind in der Facade
in der Regel mit einem Anlauf von '/„ auszuführen.
Ausgenommen hiervon sind:
1. jene der Strassenbrücken über der Bahn (Ueberfahrts-
brücken und grössere Objecte);
2. die Flügel der an Stützmauern sich anschliessenden
Objeecte, welche dann denselben Anlauf wie die Stützmauern
selbst erhalten ;
3. die Flügel und Widerlager gewölbter Objeete, mit star-
ken Gefällen und terrassirten Ausmündungen, welche, um das Wech-
seln der Gewölbsweiten in den Terrassen zu verhüten, senkrecht
angelegt werden müssen;
4. die unteren Stirnmauern von Objeecten unter der Bahn mit
starken Neigungen, welche sodann mit !/ anzulegen sind.
Der in einer Stützmauer liegende Theil eines Objectes wird,
auf die Länge von Widerlager zu Widerlager, zum Objecte ge-
rechnet.
Es hängt von den örtlichen Verhältnissen ab, ob bei den
Objecten Stirn- oder Böschungsflügel anzuwenden sind; bei hohen
Quaderpreisen sind in der Regel Stirnflügel vorzuziehen.
Bei geringen Höhen der Objecte sind 1'%4füssige Dämme
mit 1, %, oder %füssigen trockenen Mauern, mit in Mörtel auf-
geführten Kegeln derselben Böschung, an die Flügel anzuschliessen;
bei grösseren Höhen dagegen erfolgt der Anschluss der Dämme
und trockenen Mauern an die Stimme der Objecte durch Bö-
schungskegel elyptischer Basis, die bei der Verschneidung mit den
Stirnen '/,füssige Böschung erhalten und aus in Mörtel gelegtem,
ordinären Bruchsteinmauerwerk bestehen sollen.