Das Bankett ist dabei aus trockenem Mauerwerk, alle übri-
gen Mauern und auch die Grabensohle sind in Mörtel aus ma-
gerem Kalke auszuführen.
Einschnitte in ebenem Terrain oder in sanft geneigten Hoch-
plateaux und Vorländern erhalten, woferne nicht die Rücksicht
auf Reduction des Quantums der auszuhebenden Massen dieses
erfordert, keine gemauerten Gräben (Blatt 1, Fig. 4).
Bei der Aushebung loser Einschnitte sind stets 1% füssige
Böschungen, wie dies die allgemeinen Normalien (für den Unter-
bau, Atlas Band 1, Nr. 7) vorschreiben, durchzuführen, wenn an-
ders nicht die Anwendung steilerer Böschungs-Neigungen durch
die Topographie des die Bahn aufnehmenden Terrains vorge-
zeichnet ist (in steileren Lehnen).
In letzteren Fällen sind die Neigungen der Einschnitts-
böschungen auf 1:%. oder 1:1 zurückzuführen. Diese Anordnung
kann aber nur dann getroffen werden, wenn die Untersuchung
des Einschnittsmaterials ergibt, dass steilere Böschungen die
Stabilität der Anlage nicht gefährden, somit kein Anlass zu Ab-
rutschungen gegen die Bahn gegeben wird.
In einem und demselben Einschnitte darf, wenn der Wech-
sel der Böschungsneigung nicht durch Futtermauern maskirt ist,
nur Kine der obigen Böschungsneigungen angewendet werden,
und ebenso sollen in geradlinigen Bahnstrecken aufeinander fol-
gende, nur durch kurze Dämme getrennte Einschnitte womöglich
Böschungen von derselben Neigung erhalten, und die etwa vor-
kommenden Uebergänge von 1: 1.s in 1:1. und 1:1 in ge-
krümmte Bahnstrecken verlegt werden.
1’, und 1'% füssige Böschungen sind in allen Verhältnissen
wenigstens durch Grabenfassungsmauern nach Blatt 1, Piz: 5,
dagegen einfüssige Böschungen durch eine über der Grabensohle
mindestens 6 Fuss hohe Fussmauer nach Blatt 1, Fig. 6 zu stützen.
Wo Humus ohne grosse Kosten gewonnen werden kann,
sind die 1'/, und 1'/, füssigen Böschungen mit solchem zu decken
und sodann anzublümen. Beim Anschluss der Böschungen an
Mauerkanten u. dgl. werden Rasenzonen gezogen.
Unter allen Umständen aber werden einfüssige Böschungen
mit Kreuzflechtwerken von 10 Fuss Seitenlänge und mit, der Be-
schaffenheit des Grundes’ entsprechend gewählten, keimfähigen
Waldsetzlingen bestockt (laut Bedingnissheft für die Südbah-
nen, besondere Bestimmungen Lit. C, 8. 4); solche grüne und
keimfähige Gesträuchpflanzungen können auch bei den flächeren
Böschungen angewendet werden, wenn Humus zu deren Be-
deckung fehlt, nur werden dann die Reihen der Flechtwerke bei