244 Die letzten Probleme
Vorgangs. Der Satz. des Widerspruchs stellt fest, daß
in der Wirklichkeit keine Widersprüche vorhanden sind.
Eine überaus wichtige Feststellung, die ein allgemeines
Strukturgesetz für alle Wirklichkeit überhaupt bedeutet,
aus dem sich sofort die Folgerung ergibt, daß zwei kon-
tradiktorische Urteile nicht zugleich wahr (oder falsch)
sein können. Man kann aus diesem Strukturverhalt der
Wirklichkeit dann weiter die Norm ableiten: man soll
einem Dinge nicht dasselbe Prädikat zugleich zuschreiben
und ihm abstreiten. Aber das ist erst eine nachträgliche
Ableitung, nicht der Satz des Widerspruchs selbst. Das
gleiche gilt vom dritten Grundsatz. : Der vierte Satz hätte
in seiner eigentlichen. Form wohl zu lauten: Jedes Ding
hat seinen zureichenden Grund (==Ursache). Was wie-
derum ein Weltgesetzı wäre oder doch zu sein bean-
spruchen würde. Die gewöhnliche, oben angegebene For-
mulierung dieses Satzes verschiebt seinen Sinn. Denn
der zureichende Grund eines Urteils wäre dann kein reales
Objekt oder ein wirklicher Vorgang, sondern ein rein lo-
gisches, also überzeitliches Abhängigkeitsverhältnis. (In
dieser Form ist der Satz übrigens 'sicher falsch. Denn
unter logischem Grund ist doch wohl die Begründung
eines Urteils durch einen Schlußzusammenhang zu: ver-
stehen. Der aber fehlt bei allen Grundsätzen und auch
bei jedem Wahrnehmungsurteil.)
Die logischen Grundsätze in ihrer eigentlichsten Ge-
stalt gelten also für die wirklichen Dinge in ihrer
Gesamtheit. Es sind Strukturgesetze des Sei-
enden. Dagegen gelten sie nicht sämtlich für alle
„Gegenstände überhaupt“, die sich überhaupt denken
lassen. Die „unmöglichen‘“ Objekte sind z.B. dem Satz
des Widerspruchs nicht unterworfen. Denn sie schließen
ja gerade einen Widerspruch in sich —- eben deswegen