Full text: Das Weltbild der Gegenwart

958 Die letzten Probleme 
lich, daß wir eine Handlung wegen ihrer Folgen ver- 
dammen, aber nicht zugleich auch ihren Urheber als un- 
sittlich bezeichnen. Das Strafgesetzbuch läßt wenigstens 
in manchen Fällen solcher Art Festung statt Gefängnis- 
haft eintreten. 
Wie zwischen den ästhetischen Gefühlserlebnissen ein 
Rangverhältnis festgestellt werden kann (s. u.), so 
besteht ein solches auch zwischen den sittlichen bzw. den 
unsittlichen Ichzuständen. Es ist das eine eigentümliche 
Relation, die sich nur bei den Ichzuständen findet. Die 
sittlichen Ichverfassungen stehen über den unsittlichen. 
Sie befinden sich in einem Rangverhältnis, das nicht von 
außen an die Zustände herangebracht wird, sondern das 
wieder in ihnen selbst gelegen ist. Dieses Rangverhältnis 
kann durch psychologische Analyse sofort festgestellt 
werden. Es ist keine Theorie oder Hypothese, auch kein 
bloßer Glaube, daß die sittliche Gesinnung über der un- 
sittlichen steht, sondern eine einfache psychologische 
Erfahrungstatsache, und es wird die Aufgabe der Zu- 
kunft sein, die Rangbeziehungen zwischen den verschie- 
denen ethischen bzw. unethischen Zuständen genau zu 
ermitteln. 
Wesentlich verwickelter als auf ethischem Gebiet liegt 
das Wertproblem auf ästhetischem. Hier sind es 
zumeist nicht Handlungen, menschliche Verhaltungs- 
weisen, sondern unseelische Gegenstände, denen gemein- 
hin Wert zugeschrieben wird. 
Zunächst ist klar, daß die ästhetische Wertquali- 
tät eines Dinges nicht eine Eigenschaft an ihm ist, die als 
eine wesensgleichartige zu den übrigen anschaulichen 
Eigenschaften noch hinzukommt. Es handelt sich um 
keinen neuen Sinnesinhalt, durch den sich etwa ein Kunst- 
werk von den Nicht-Kunstwerken unterscheidet. Es ist 
en
	        
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