Full text: 1802 - 1803 (1. Abtheilung, 5. Band)

F Zehnte Vorlesung. 
Ueber das Studium der Historie und der Juris- 
PPrUDENZ. 
Wie das Absolute selbst in ver Doppelgestalt der Natur und Ge- 
schichte als ein und vasselbige erscheint, zerlegt die Theologie als In- 
differenzpunkt der realen Wissenschaften sich von der einen Seite in die 
Historie, von der andern in die Naturwissenschaft, deren jede ihren 
Gegenstand getrennt von dem andern und eben damit auch von der 
obersten Einheit betrachtet. 
Dieß verhindert nicht, daß nicht: jede derselben in sich ven Central- 
punkt herstellen und so in das Urwissen zurückgehen könne. 
Die gemeine Vorstellung der Natur und Geschichte ist, daß in jener 
alles dur< empirische Nothwendigkeit, in dieser alles durch Freiheit 
geshehe. Aber eben dieß sind selbst nur die Formen oder Arten, außer 
vem Absoluten zu seyn. Die Geschichte ist insofern die höhere Potenz 
ver Natur, als sie im Idealen ausdrü>t, was diese im Realen; dem 
, Wesen nach aber ist eben deßwegen dasselbe in beiden, nur verändert 
dur<h vie Bestimmung oder Potenz, unter der es gesetzt ist. Könnte 
in beiden das reine An- sich erblit werden, so würden wir dasselbe, 
was in ver Geschichte ideal, in der Natur real vorgebildet erfennen. 
Die Freiheit, als Erscheinung, kann nichts erschaffen: es ist Ein Univer- 
, sum, welches die zwiefa<e Form der abgebildeten Welt jede für sich 
und in ihrer Art ausdrükt. Die vollendete Welt der Geschichte wäre 
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