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bequem wieder entfernen lassen müssen, ebenso ist es nothwendig, das Wasser des
Kessels abzulassen, falls eine Revision des Kesselinneren sich erforderlich macht. |
Die Einrichtungen, welche hierzu dienen, werden als Abblasvorrichtungen- bezeichnet. n
Alle diese Vorrichtungen sollen gesondert besprochen werden. e
Vorrichtungen zur Speisung des Kessels. An jedem Dampfkessel muß n
nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Speiseventil angebracht sein, welche3 im
Augenblicke der Abstellung der Speisevorrichtung durch den Druck des Kesselwassers
geschlossen wird. Das Ventil muß also ein Rückschlagventil sein, welches den Ein-
tritt des Wassers in den Kessel ohne Weiteres gestattet, den AnStritt aber selbstthätig
hindert. Derartige Ventile hatten wir Band 1, Seite 720 ff. dieses Werkes behandelt.
Außer diesem Speiseventil muß die Speiseleitung, d. i. die Rohrleitung, die
das Speisewasser zuführt, auch ein Absperrventil oder einen Absperrhahn haben,
aljo ein Abschlußorgan, durch welches die Speiseleitung vollständig geschlossen oder
die zufließende Wassermenge geregelt werden kann. Auch diese Absperrvorrich-
tungen haben wir bereit3 Band 1, Seite 708 ff. besprochen. Hier sei noch
erwähnt, daß die Speiseventile keine zu schmale Sitbreite erhalten sollen und
zwar nicht unter 5 mm, weil durch das fortwährende Aufschlagen des Ventiles
der Verschluß undicht wird. Um die Wirkung des Schlages so gering als möglich
zu machen, soll das Ventil nur einen kleinen Hub und zwar von 5--8 mm haben.
Ueber den Durchmesser des Speiseventiles sagt von Reiche*):
„Nach der Größe der Heizfläche kann man die Weite des Speiseventiles **)
niemal3 bestimmen, sondern nur nach der Dampferzeugung.“
„Wir haben seit vielen Jahren nach folgender Tabelle gerechnet:
Für etwa 2000 kg stündliche Dampfproduktion erhält das Speiseventil 75 mm Weite,
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*) von Reiche, „Anlage und Betrieb der Dampfkessel“.
**) Pohlhausen in Mittweida giebt zur Berechnung des Durchmessers des Speiseventiles
in seinen Vorträgen über Dampfkessel folgende Formel an:
G = 215 EHT
worin d = Durchmesser des Ventiles, .
D = Dampfmenge in Kilogramm pro Stunde, welche ein Kessel bei flottem Betriebe
liefern fann, :
u = zulässige Geschwindigkeit in Metern pro Sekunde des Speisewasser3 beim Durch-
gange durch das Speiseventil.
Man kann seßen:
u=0,5 für D <- 500 kg,
u=0,7 „ D> 500kg und < 1300 kg,
1-08 „ D > 1300kg.
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