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des Je nachdem das Speisewasser dem Kessel zugeführt werden soll, wird
aht. das Speiseventil oben auf dem Kessel oder an einer anderen Stelle angebracht
net. werden. Auf dem Kessel direkt sezt man es aber nicht auf, sondern auf
einem schmiedeeisernen oder gußeisernen Stußen, der an dem Kessel angenietet
nuß wird. An diesen schließt sich als eigentliches Speiserohr ein Kupferrohr an,
im welches in den Wasserraum des Kessels hineinreicht. Aus Kupfer macht man
sers es, um der Rostbildung vorzubeugen, und man macht es so lang, daß
Sint- seine Mündung unter dem niedrigsten Wasserstand liegt. An dieser Stelle
ätig vermischt sich das Speisewasser mit den heißesten Wasserschichten und der
delt. Kesselstein scheidet sich durch die plößliche Erwärmung in fein vertheiltem Zu-
die stande aus.
ben, Vorrichtungen zur Dampfentnahme aus dem Kessel. Hierzu dient
over stet3 ein Absperrventil, das sogenannte Dampfyventil. Auch dies haben wir bereits
im: Band 1, Seite 708 ff. besprochen. Das Dampfventil muß stets an einer solchen
noh Stelle des Kessels angebracht sein, an welcher der Dampf in dem trockensten Zu-
m stande sich befindet. Gewöhnlich wird das Dampfventil an der höchsten Stelle
. des Dampfdomes durch ein Rohrkniestück angeschlossen. Maaßgebend für den
lich Durchmesser des Dampfyventiles soll die Größe des Durchmessers der Sicherheits-
Den, ventile sein, welche weiter hinten behandelt werden. Man macht den Durchmesser
we des Dampfventiles wenigstens ?/, größer, als den des Sicherheits8ventiles, und
u giebt dem Dampfventil einen solchen Hub, daß die Durchgangsfläche etwa gleich
der Fläche der Dampfleitung wird.
m Die Abblase- oder Ablaßvorrichtung dient, wie bereits erwähnt wurde,
| dazu, das Wasser aus dem Kessel theilweise oder ganz ablassen zu können und
das durch Schlamm verunreinigte Wasser während des Betriebes zu entfernen.
Ihrem Zwecke entsprechend muß daher die Abblasevorrichtung an der tiefsten
Stelle des Kessels angeordnet sein. Sie besteht meistens aus einem Stopfbüchsen-
hahn, wie er uns aus Band 1, Seite 763 bekannt ist. Dieser Ablaßhahn wird
unter Zwischenlegung einer starken, schmiedeeisernen Scheibe an dem Kessel direkt
befestigt oder an ein Rohrknie, wenn der Kessel an dieser Stelle anders nicht
zugänglich ist. Wo sie nicht nöthig ist, unterläßt man eine derartige Zwischen-
verbindung, welche sich leicht verstopfen kann. Die Abblasevorrichtung sollte täglich
es benußt werden, damit sie sich nicht allmählich verseßen fann und man ihres
guten Zustandes sicher ist. Die Ablaßhähne erhalten einen Durchmesser von
30--60 mm.
ebe 9, Vorrichtungen zur Erkennung des Wasserstandes im Kessel. In
den gesetzlichen . Bestimmungen über die Ausrüstung der Dampfkessel heißt es:
a: „Jeder Dampfkessel muß mit einem Wasserstands8glase und mit einer zweiten
geeigneten Vorrichtung zur Erkennung seines Wasserstandes versehen sein. Jede
dieser Vorrichtungen muß eine gesonderte Verbindung mit dem Inneren des Kessels
haben, e8 sei denn, daß die gemeinschaftliche Verbindung durch ein Rohr von
mindestens 60 qcm lichten Querschnitt hergestellt ist.“
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