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Metall füllt den trichterförmigen Boden k der- Büchse 6 aus und stellt die elektrische
Verbindung zwischen den Leitungsdrähten her, wodurch die Alarmglocken in. Be-
wegung kommen. Da hierbei weder Dampf noch Wasser aus dem Kessel ent-
weichen können, so kann man den Einsaß während des Betriebes wieder heraus-
ziehen, das geschmolzene Metall wieder entfernen und einen neuen Metallring
einlegen, kurz, den ganzen Apparat wieder betriebsfähig machen.
Die untere Büchse e, ist genau so wie die obere construirt. Sie dient Ddzu,
die Ueberschreitung der erlaubten Dampfspannung im Kessel anzuzeigen. Man
benußt hier einen Ring, dessen Schmelztemperatur etwas höher ist, als die Tem-
peratur des Dampfes bei der zulässigen Spannung. '- Wächst der Druc im Kessel
jo weit, daß. der Metallring schmilzt, so sammelt sich das geschmolzene Metall
in der trichterförmigen Vertiefung an und stellt dadurch den elektrischen Strom
zu den Drähten d und d, her, womit ebenfalls das Läutewerk auf allen Stationen
in Thätigkeit geseßt wird.
Da das untere Ende B des inneren Rohres i in der Nähe des Flammrohres
mündet, so würde, wenn der Kessel angeheizt wird, ohne daß genügend Wasser
vorhanden ist, die strahlende Wärme des Feuerrohres hinreichen, um den Metall-
ring der unteren Büchse ec; zu schmelzen und dadurch den Alarmapparat in
Thätigkeit zu setzen.
Auch wenn das Kesselwasser durch Verunreinigungen oder bei überangestrengtem
Betriebe über die Temperatur erhizt wird, welche dem normalen Dampfdruck ent-
spricht, so wird auch dann der Metallring in der unteren Büchse ec, schmelzen
und die Bethätigung des Alarmsignales veranlassen.
3. Vorrichtungen zum Erkennen des Druckes im Kessel. Zu diesen
Vorrichtungen gehören sowohl die Sicherheitsventile, deren Construction wir
bereits Band 1, Seite 727 ff. besprochen haben, als auch die Manometer, die
wir ebenfalls aus Band 1, Seite 66 ff. kennen. Das Sicherheitsventil tritt nur
in Thätigkeit, wenn die Dampfspannung die zulässige Grenze überschreitet. (Es
läßt alsdann den Dampf ausströmen und verhindert auf diese 'Weise jede weitere
Steigerung des Dampfdruckes. Das Manometer ist. dazu bestimmt, den jeweiligen
Druck, der im Dampfkessel herrscht, anzuzeigen, sodaß der Heizer im Stande ist,
einen gleichmäßigen Betrieb aufrecht zu erhalten. Die Vorschriften, welche das
Gesetz für diese Vorrichtungen giebt, lauten:
- „Zeder Dampflessel muß mit wenigstens einem zuverlässigen Sicherheitsventil
versehen sein.“
„Wenn mehrere Kessel einen gemeinsamen Dampfsammler haben, von welchem
sie nicht einzeln abgesperrt werden können, so genügen für dieselben zwei Sicher-
heit3ventile.“
„Dampfschiff8-, Lokomobil- und Lokomotivkessel müssen immer mindestens
zwei Sicherheit3ventile haben.“
„Die SicherheitS5ventile müssen jederzeit gelüftet werden können. Sie sind
höchstens so zu belasten, daß sie bei Eintritt der für den Kessel festgesetzten
Dampfspannung den Dampf entweichen lassen.“
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