Full text: Kraft- und Hebemaschinen

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Metall füllt den trichterförmigen Boden k der- Büchse 6 aus und stellt die elektrische 
Verbindung zwischen den Leitungsdrähten her, wodurch die Alarmglocken in. Be- 
wegung kommen. Da hierbei weder Dampf noch Wasser aus dem Kessel ent- 
weichen können, so kann man den Einsaß während des Betriebes wieder heraus- 
ziehen, das geschmolzene Metall wieder entfernen und einen neuen Metallring 
einlegen, kurz, den ganzen Apparat wieder betriebsfähig machen. 
Die untere Büchse e, ist genau so wie die obere construirt. Sie dient Ddzu, 
die Ueberschreitung der erlaubten Dampfspannung im Kessel anzuzeigen. Man 
benußt hier einen Ring, dessen Schmelztemperatur etwas höher ist, als die Tem- 
peratur des Dampfes bei der zulässigen Spannung. '- Wächst der Druc im Kessel 
jo weit, daß. der Metallring schmilzt, so sammelt sich das geschmolzene Metall 
in der trichterförmigen Vertiefung an und stellt dadurch den elektrischen Strom 
zu den Drähten d und d, her, womit ebenfalls das Läutewerk auf allen Stationen 
in Thätigkeit geseßt wird. 
Da das untere Ende B des inneren Rohres i in der Nähe des Flammrohres 
mündet, so würde, wenn der Kessel angeheizt wird, ohne daß genügend Wasser 
vorhanden ist, die strahlende Wärme des Feuerrohres hinreichen, um den Metall- 
ring der unteren Büchse ec; zu schmelzen und dadurch den Alarmapparat in 
Thätigkeit zu setzen. 
Auch wenn das Kesselwasser durch Verunreinigungen oder bei überangestrengtem 
Betriebe über die Temperatur erhizt wird, welche dem normalen Dampfdruck ent- 
spricht, so wird auch dann der Metallring in der unteren Büchse ec, schmelzen 
und die Bethätigung des Alarmsignales veranlassen. 
3. Vorrichtungen zum Erkennen des Druckes im Kessel. Zu diesen 
Vorrichtungen gehören sowohl die Sicherheitsventile, deren Construction wir 
bereits Band 1, Seite 727 ff. besprochen haben, als auch die Manometer, die 
wir ebenfalls aus Band 1, Seite 66 ff. kennen. Das Sicherheitsventil tritt nur 
in Thätigkeit, wenn die Dampfspannung die zulässige Grenze überschreitet. (Es 
läßt alsdann den Dampf ausströmen und verhindert auf diese 'Weise jede weitere 
Steigerung des Dampfdruckes. Das Manometer ist. dazu bestimmt, den jeweiligen 
Druck, der im Dampfkessel herrscht, anzuzeigen, sodaß der Heizer im Stande ist, 
einen gleichmäßigen Betrieb aufrecht zu erhalten. Die Vorschriften, welche das 
Gesetz für diese Vorrichtungen giebt, lauten: 
- „Zeder Dampflessel muß mit wenigstens einem zuverlässigen Sicherheitsventil 
versehen sein.“ 
„Wenn mehrere Kessel einen gemeinsamen Dampfsammler haben, von welchem 
sie nicht einzeln abgesperrt werden können, so genügen für dieselben zwei Sicher- 
heit3ventile.“ 
„Dampfschiff8-, Lokomobil- und Lokomotivkessel müssen immer mindestens 
zwei Sicherheit3ventile haben.“ 
„Die SicherheitS5ventile müssen jederzeit gelüftet werden können. Sie sind 
höchstens so zu belasten, daß sie bei Eintritt der für den Kessel festgesetzten 
Dampfspannung den Dampf entweichen lassen.“ 
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