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XI. Parallelismus und Monismus.
Die Philosophie hat auf dem Gebiete des Physischen wie
auch des Psychischen vielfach von Dingen oder Substanzen
und von Eigenschaften gesprochen. Auch neuerdings wird in
der Metaphysik noch vom Sein der „Dinge“ gehandelt. Ausser-
dem nimmt man in beiden Gebieten auch wohl die Wirklichkeit
von Relationen oder Beziehungen, endlich von Vorgängen an.
Dementsprechend wird auch etwas verschieden definiert, was
Parallelismus und Monismus sein soll. Ich halte mich der
Kürze halber an die in dieser Schrift als möglich hingestellte
Ansicht vom Bestehen der allgemeinen Verhältnisse ohne das
gesonderte gleichwertige Bestehen der Dinge, zwischen denen
— wie man begrifflich unterscheidet — die Beziehung vor-
handen sein soll. Auch setze ich voraus, dass ein solches
Verhältnis, wenn es besteht, ein zeitliches Verhältnis mit dem
sogenannten Augenblicke der Gegenwart in dem früher ent-
wickelten Sinne enthält. Dann bedeutet Parallelismus der
beiden Gebiete:
Es bestehen im Physischen Reihen und Gruppen von Ver-
hältnissen physischer Art, ferner im Psychischen solche
psychischer Art, und beide entsprechen sich, d. h. der Geist
vermag Verhältnissen der einen. Art solche der anderen als in
gewissem Sinne ähnlich zuzuordnen.
— Bei dieser Definition ist durchaus nicht alles klar und er-
schöpfend gesagt. Was z. B. der Geist bedeutet, welcher
zuordnet, ist eine für die Sache höchst wichtige Frage; ebenso,
was das „in gewissem Sinne ähnlich“ bedeutet. Lässt man den
Geist aus der Definition heraus, so weiss man gar nicht, wie
man überhaupt dazu kommt, irgend ein Zusammengehören
anzunehmen. Man müsste dann statt dessen noch ein Drittes
als existierend annehmen und dies nicht gerade als den „Geist“
bezeichnen wollen, nämlich ein seiendes Band, welches jenes
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