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X. Capitel.
21 Von der Einrichtung der Arbeitsräume.
254 .
256 Eintheilung der Arbeitsräume. Jeder Photograph bedarf gleich
jedem andern Künstler oder Handwerker einer Werkstatt, in der
er, gegen Wettereinflüsse geschützt, seine Arbeiten ausüben kann.
Selbst der Landschaftsphotograph wird die Arbeitsräume — nament-
960 lich Dunkelzimmer, in welchen er seine Platten wechseln und fertig
261 machen kann — nicht entbehren können.
9263 Diese Arbeiten selbst sind sehr verschiedenartiger Natur, theils
rein mechanisch, z. B. das Plattenputzen; theils rein chemisch, z. B.
das Ansetzen von Entwicklern, Collodien, das Silbern, Entwickeln,
269 Verstärken, Fixiren, Wässern; theils rein physikalisch-optisch, wie das
979 Einstellen und Exponiren; theils rein artistisch, wie Stellung geben,
Beleuchten, Drapiren etc. Es ist einleuchtend, dass diese Operationen
nicht alle in einem und demselben Raum vorgenommen werden können,
zumal sie z. Th. diametral entgegengesetzte Bedingungen .erheischen;
so für das Aufnehmen des Modells: Helligkeit, für das Präpariren der
Platten: Dunkelheit.
285 Daher hat jeder Photograph einen Complex von Räumlichkeiten
nöthig, die allerdings oft nur auf zwei reducirt erscheinen: das Atelier
989 und die „Dunkelkammer.“
Bei Vertheilung der Arbeiten in verschiedene Räumlichkeiten ist
vor allem darauf Rücksicht zu nehmen, solche Arbeiten aus-
294 einanderzuhalten, welche sich gegenseitig hindern.
Man soll nicht Silberbäder in Räumen abdampfen, wo Bilder auf-
geklebt werden; der reinlich zu haltende Putztisch darf nicht der
Gefahr des Bespritzens mit Chemikalien ausgesetzt sein; hundert
anderer Vorsichtsmassregeln nicht zu gedenken.
Vogel, Handbuch der Photographie 4. Aufl., III.