| Einleitung.
erhellt. Der alte Volksglaube hatte immer noch am
Römischen Senat eine solche Stüße, weil die Mehrheit
der Senatoren ihm zugethan war. |
Wir brauchen hier noch nicht. der Eintheilkung zu
folgen , welche die Chronologen gewöhnlich machen ,
indem sie von dem Jahre 395 an, worin Theodosius
starb , zwey getrennte Kaiserthümer , ein Abendländi-
sches und ein Morgenländisches, annahmen: eine Mis?
deutung der Geschichte, die schon von mehreren Schrift
stellern gerügt worden ist. Das Römische Reich blieb
an sich selbst ungetheilt, ob es gleich vbn zwey Kolle:
gen in der Kaiserwürde an zwey verschiednen Oertern
verwaltet ward; auf dieselbe Art, wie die Einheit des
Reichs darunter nicht litt, daß es nach dem Tode Con- .
stantins des Großen von seinen drey Söhnen verwal- :
tet ward. | Die Geseke wurden gemeinschaftlich von
den zugleich regierenden Kaisern gegeben und galten im
ganzen Reich ; ihre Nahmen wurden zugleich in die
Consularischen Jahrbücher eingerückt, und an ösfentli-
chen Gebäuden eingegraben. Nach dem Tode des Ho/
norius schickte Theodosius der zweyte Balentinian den
dritten , zuerst mit dem Titel eines Caesars, dann ei-
nes Augustus nach Rom. Leo der Große sandte eben?
falls den Anthemius dahin, und der Kayser Mauritius
der Kappadocier hinterließ im Testamente den Orient y
seinem erstgebohrnen Sohne Theodosius und das alte
Rom nebst Italien dem Tiberius, ob dieß gleich nach-
her nicht zur Ausführung kam, weil ihm Phokas nach-
folgte. Nach dem Tode des Augustnlus , der gewöhn?
lich für den leßten abendländischen Kaiser gilt, war
ein Interregnum in Jtalien, welches sich damit endig-
te, daß man von Constantinopel aus Exarchen hin?
schickte *, um den Theil des Landes, der noch nicht in
die
s. Longin ward der erste Exarch zu Ravenna im I. 567.
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