Full text: Die Geschichte der Römischen und Florentinischen Schule enthaltend (2. Abtheilung, I, 1. Band)

| Einleitung. 
erhellt. Der alte Volksglaube hatte immer noch am 
Römischen Senat eine solche Stüße, weil die Mehrheit 
der Senatoren ihm zugethan war. | 
Wir brauchen hier noch nicht. der Eintheilkung zu 
folgen , welche die Chronologen gewöhnlich machen , 
indem sie von dem Jahre 395 an, worin Theodosius 
starb , zwey getrennte Kaiserthümer , ein Abendländi- 
sches und ein Morgenländisches, annahmen: eine Mis? 
deutung der Geschichte, die schon von mehreren Schrift 
stellern gerügt worden ist. Das Römische Reich blieb 
an sich selbst ungetheilt, ob es gleich vbn zwey Kolle: 
gen in der Kaiserwürde an zwey verschiednen Oertern 
verwaltet ward; auf dieselbe Art, wie die Einheit des 
Reichs darunter nicht litt, daß es nach dem Tode Con- . 
stantins des Großen von seinen drey Söhnen verwal- : 
tet ward. | Die Geseke wurden gemeinschaftlich von 
den zugleich regierenden Kaisern gegeben und galten im 
ganzen Reich ; ihre Nahmen wurden zugleich in die 
Consularischen Jahrbücher eingerückt, und an ösfentli- 
chen Gebäuden eingegraben. Nach dem Tode des Ho/ 
norius schickte Theodosius der zweyte Balentinian den 
dritten , zuerst mit dem Titel eines Caesars, dann ei- 
nes Augustus nach Rom. Leo der Große sandte eben? 
falls den Anthemius dahin, und der Kayser Mauritius 
der Kappadocier hinterließ im Testamente den Orient y 
seinem erstgebohrnen Sohne Theodosius und das alte 
Rom nebst Italien dem Tiberius, ob dieß gleich nach- 
her nicht zur Ausführung kam, weil ihm Phokas nach- 
folgte. Nach dem Tode des Augustnlus , der gewöhn? 
lich für den leßten abendländischen Kaiser gilt, war 
ein Interregnum in Jtalien, welches sich damit endig- 
te, daß man von Constantinopel aus Exarchen hin? 
schickte *, um den Theil des Landes, der noch nicht in 
die 
s. Longin ward der erste Exarch zu Ravenna im I. 567. 
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