ben. Stevins Werke fr. v. Girard herausgegeben. 409
vehte ten anvertraut, dem Kaufmanne liegt so gleich klar
vor Augen was er schuldig ist, was er zu fodern hat,
Wer- was ihm für Waaren übrig sind, wieviel er an jeden
die; gewonnen oder verlohren hat, des Fürsten Rentmeister
) des kann das nach seiner Art zu rechnen nicht 'bewerkstelli*
inzen gen. Als Ursache warum es der Fürsten Rentmeister
einen nicht auch so niachen giebt St. an, daß sie dieses,
dern, nicht allgemein bekannten Verfahren nicht gewohnt
tte. sind, und wenn jemand der das kaufmännische Ver?
alge= fahren versteht, zu herrschaftlichen Rechnungen eömmt,
rate, ab illo non faeile ratiocinii mutationem exspeCties
Nire, quia suo forte quaestui oflicere et obesle volverit.
enen Auf des Prinzen Wunsch von dieser Sache einige Ketint?
ben. niß zu erlangen, versichert Stevinz Er könne in 2
um, oder 3 Wochen schon ziemlich weit kommen. Da
Art wird beschlossen , wenn der Prinz mit der Algebra fer?
doch rig sey, wolle er zum Buchhalten- übergehn. So
den, giebt dann St. Vorschriften und Muster vom Kauf:
den, männischen Buchhalten , Beschreibung der dazu nd?
War» 'thigen Bücher u. s. w.
108% Principis apologistica ad italorum ratiocinium
hlt composlita. Fängt sich wiederum mit einem Gesprä:
jatte <e an. Der Prinz bemerkt es gebe so viel Einfünfste
einz einzeln in Kleinigkeiten accisorum reditus, «aliasque
vürz quas vocant recognitiones , Schweiue, Gänse, Hür
e es ner , Eyer u. d. gl. die unzähliche Schreiberey erfoder-
Der ten. St. antwortet 3 Wenn der Kaufmann Cssig
yeld oder Senf hohlen lasse, schreibe scin Buchhalter nicht
das jedes mahl Essig unter debet und den Esügkrämer
eren oder die Casse unter credit, sondern so was werde als
nut Unfosten etwa movatlich eingetragen. So erläuterte St.
visst dem Prinzen mehreres über die Anwendung des ita-
sind liänischen Buchhaltens auf fürstliche Rechnungen, ent-
ams warf eine Probe , der Prinz billigte den Gedanken und
ten Cc s wähl-