rT. Bereitung der Nahrungsmittel, 189
meine Beste, z, B. die Schifffahrt, litt 35); Als
aber die Anzahl der Wassermühblen von Jahr zu Jahr
größer wurde, da wurde die Anlegung dieser Maschis
nen: viel weniger unbedingt erlaubt, da wurden die
Wassermühlen-. im Ernst schoa mit zum Wasserregal
gezogen. Dieß that Kaiser Friedrich 1. im Jahr
1159. Bloß kleine unschiffbare Flüsse waren hiervon
noch eine Zeitlang ausgeschlossen 3%)., Aber auch an
diese kam , wenigstens schon im vierzehnten Jahrhun-
dert, die Reihe. GSogar über die Luft wurde das
Regal ausgedehnt. Nicht jeder.durfte, wie wir. schon
(aus 8. 14.) wissen , eine Windmühle anlegen, wohin
er wollte, Dewohngeachtet sind doch. noch heutiges.
Tages einige teutsche Länder mit diesem Regal ver
schont geblieben. Mecklenburgischen Gutsherren z.B.
wird es nie „verwehrt , auf ihrem Boden Mühlen
zu bauen.
6. 33-
Aus dem eilften Jahrhundert sind uns schon
Beweise bekannt, daß Landesherren ihren Untertha-
nen auferlegten, das Getraide gegen eine bestimmte
Abgabe auf keiner andern als auf der herrschaftlichen
Mühle mahlen zu lassen 37). Die Menschen wurden
also
85) Digefformo.«Lib, SLI tit, 23 1.
36) Reuberi, scriptores veteres de rebus Caesarum Ger
manicorum; Fragcofurti 1584. Fol. p, 408. - C.L,
Tolneri Hißioria Palatina. Francof, ad Moen. 1700.
Fol. p. 534. = Retigquiae manuscriptorum ex muleo
FZ. P. a Ludewig. Francof. 1720, 8. Tom. Il. p: 2007 --
I. Be>mann's Beyträge 2 Th. 11. S. 60 f.
37) Chron. Virodunense; in Labbei biblioth. manuser,
Tom. 1, p. 132. = Dau Fresne, art, Molendinum
bannale und Seeta ad molendiaum,