2, Bereitung der Kleidung. 249
fußt fremder Zeuge verboten wurde. Kein brittischer
Unterthan, die Personen des königlichen „Hauses äus9
genommen, durfte fremde Tücher tragen. Die frem?
den eingewanderten Tuchmacher hingegen genossen
überall bedeutende Vortheile. Site erhielten Woh-
nungen, mancherley andere Unterstüßungen und reich?
haltige Privilegien, selbst noch im Jahr 1352, wo
ihre Anzahl außerordentlich angewachsen war, Und so
wurde schon damals der Grund zur nachmaligen Größe
Englands immer tiefer gelegt.
Die Hansa bewirkte sowohl in Teutschland, als
in andern Ländern einen großen Absaß der englischen
und flandrischen Tücher. Teutschland, obgleich durch
seine Wollenwebereyen berühmt (8. 68.) , konnte freys
lich so feine Tücher nicht liefern, als Eugland und
Flandern. Aber es lieferte doch sehr nüßliche Tücher,
z. B. die Niedersächsischen , welche stark nach Rußs-
land verführt wurden **). Viele englische und an?
dere auswärtige feine Tücher wurden ungeschoren,
ungepreßt und ungefärbt in Teutschland eingeführt,
und erhielten erst in diesem Lande die gehörige Zube-
reitung. Dieß war auch der Grund, daß die Kennts
nisse der teutschen Tuchbereiter und Färber ein Ueberges
wicht über viele auswärtige gewannen.
CG. "66.
Die in die Höhe gestiegenen englischen Wollen-
manufakturen erhielten im sechszehnten Jahrhundert
durch die vertriebenen Niederländer, welche sich in
England ansiedelten, einen neuen Schwung (5. 64,).
Ganz
45) G. Sartorius, Geschichte des hanseatischen Buna
des. Th.11. Göttingen u S. 73%... 5
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