Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

172 JJ. Abtheil, Allgemeine Einleitung 
S. . 9. 
Nicht alle Handwerker wurden damals gleich in 
Zünfte eingetheilt, und nicht an allen Orten wurden 
zu einer und derselben Zeit Gilden errichtet und be» 
stätigt. So waren z. B. im Jahr 1156. in A ugss 
burg, nach einer Stadtordnung Kaiser Frieds 
rich's 1. bloß Bäcker, Brauer und Fleischer zunft- 
mäßig 2). Der größte Theil der Oberländischen 
Städte trieb damals noch keinen bedeutenden Handel, 
und deswegen gab es da auch nur sol<e Handwerke, 
welche für die nothwendigsten Nahrungsbedürfnisse 
sorgten. In Magdeburg zeigte sich erst im Jahr 
1158. eine Tuchschererzunft 9), welche vom Erzbi- 
shof Wichmann bestätigt und mit vielen Zeichen 
der Ehre belegt wurde 79), Derselbe Erzbischof 
bekräftigte auch an demselben Orte die Scusterins 
nung; er erlaubte ihr zugleich, einen Obermeister 
unter sich zu wählen, der ausschließungsweise die 
Gerichtsbarkeit über sie auszuüben berechtigt war. 
An dem nämlichen Orte errichtete der Erzbischof 2 us 
dolph die Scilderinnung 1*). Und so entstanden 
bier und dort nach und nach immer mehr Jnnungen,. 
Die Handwerksordnungen von Trier , Goslar, 
Würze 
8) P. v. Stetten, Kunst: Gewerb - und Handwerks- 
geschichte der Stadt Augsburg. Augsb. 1779. 8. Eins 
leit. S. 3. 
*) Chronic, Magdeburg. ad au. 1158. apud Meibom, 
Script, rer, German, T. Il, p. 329. 
*9) Diplom. ap. Ludewig in reliqu. MT. T. IL p. 389. 
Vergl. m., Siebenkees Beyträgen zum deutschen 
Rechte. Th. IV, S. 239 f. Und I. F. Runde, 
Srundsäße des gemeinen deutschen Privatrechts. Göt« 
tingen 1801. 8. S. 389. 
83) Meibom. Script, rer, Germ, a..8. O,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.