483 Il. Abtheil. Gesch. d. mechan. Bereitungen.
schwerten sich dagegen bey dem Reichshofrath. Churs-
sach sen ließ noch den 29sten Jul. 1720 ein allges
meines Berbot ergehen. Aber so wie es fast mit
allen neu erfundenen nüßlichen Maschinen ging, so
ging es zuleßt auch mit den Bandmühlen. Die ges
waltsamen Mittel gegen die Einführung derselben be- |
hielten nur eine Zeitlang ihre Kraft. Sie wurden
nach und nach schwächer und immer schwächer , bis |
sie endlich ganz ihre Wirkung verloren.
Charlottenburg an der Spree erhielt seine
ersten Mühlenstühle um das Jahr 1718 aus Hol?
land 23). Aber Chursachsen erlaubte zuerst im Jahr
3765 den öffentlichen Gebrauch der Bandmühlen.
““Weil die Umstände sich geändert hätten" =- heißt
es in einem Rescript vom 2o0sten März 24) == und
weil andere teutsche RNeichslaude von dem Verbot der
Mühlen abgegangen wären, so sey wan bewogen wor-
den, den Posamentirern die Freyheit zu ertheilen,
sich der Band - und Schnurmühlen fernerhin frey
und öffentlich zu bedienen , und darauf alle Arten von
Bändern, die darauf zu machen möglich , zu verfer-
tigen; sie, die Posamentirer, sollten anzeigen, ob und
wie bald sie selbst Bandmühlen anlegen wollten , und
wenn sie sich dazu nicht entschlössen, so sollte die Ans
legung solcher Stühle Jedem, auch außer der Ins
nung, frey gegeben werden 3 man wolle in diesem
Falle, drey Monate nach Bekanntmachung des Ber
fehls, für jeden angelegten Stuhl, worauf 12 bis
T5 Stücke zugleich verfertigt werden könnten , eine
Belohnung , und zwar für einen Stuhl zu wollenen
und
23) Breßlauer Sammlungen. 1720. Mai, S. 584«
24) Leipziger Intelligenz » Blatt vom I. 1765. S. 119.