Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

im' die Geschichte der Technologie, Ax 
Arbeis- Benennung geblieben , aber nicht die damit vers 
Auf knüpfte Ehre und Achtung. In dem gesellschaftlichen 
; seinen keben- erduldet der Handwerksstand heutiges Tages 
ja viele manche Geringschäßung. Audere Stände halten ihn 
Und für etwas sehr Gemeines, und glauben , ein Hand- 
zen aus werk erfordere nur wenige Geistesfräfte.. Aber wie 
rhalten. gemein sind solche Gedanken, wie schief solche Urtheile! 
Nurns Zu jedem Handwerke gehören Mittel , Handgriffe, 
uch den Borkehrungen und Vortheile , die schwerlich der er- 
| einige räth , der sie nie einer Untersuchung gewürdigt hatz 
| z.B. und wie oft haben denkende Personen mit größtem 
treiben Vortheil einen neuen und wichtigen Gebrauch davon 
Städten gemacht. | .. 
Strafe Handwerke, die große natürliche Fähigkeiten 
andern und viele Kenntnisse vorausseßen , haben bis auf den 
H lieber heutigen Tag den Namen Künste behalten, z. B. 
Mittel, Steinschneidekfunst, Uhrmacherkunst 21. Und Künst» 
aufzu ler behaupten daher noch immer den Nang vor den 
gewöhnlichen Handwerkern. 
England ist in den jeßigen Zeiten wohl nur das 
einzige Land, wo den Handwerken und Künsten große 
zen "Dee Ehre erwiesen wird, Denn königliche Prinzen schä 
"EINST men sich da nicht, das Gilderec<ht anzunehmen. 
auf die Selbst der Lord Major wird aus den Handwerkera 
auftag gewählt, und daß Handwerker zu Parlamentsgliedern 
stehe, genommen werden , ist etwas sehr Gewöhnliches. 
Z- 18.), G+: 22, 
1102 Bey den meisten Handwerken in Teutschland 
B iese muß ein junger Mensch 3 bis 4 Jahre in der Lehre 
EA seyn , ehe er losgesprohen wird (8. 8.). In Eng- 
land aber dauern die Lehrjahre gewöhnlich 7 Jahre, 
& Cr kraft einer Verordnung Heinrichs des Achten, 
ere die von der Königin Mari ie aufgehoben und uf 
is
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.