int die Geschichte der "Technologies 47
wors reichschen *2) 2c. geschehen. Eigentlich ist schon vom
ebies Jahr 1530 an dieser Gegenstand auf dem Reichstage
3 dess zu Augsburg recht zur Sprache gekommen 53).
urde. Es ist bey verschiedenen Handwerkern noch ims
andy mer manches schädliche Cerenioniel geblieben, z. B.
ohne das Hänseln, welches im Stoßen und Schlage
over besteht. Besonders üben es in mehreren Orten noch
ung die Schreiner aus, welche es ho beln nennen. So
ndens ist auch ferner no< das Herausfordern und
esiero Schimpfen an mehreren Orten im Schwange.
reiche Man sucht aber doch dieß Uebel ebenfalls immer mehr
en 54
Sschluß - 34.
August
richten 52) Franc. Antoni, Codex Austriae. Verordnungen wes
" am gen der Handwerksmißbräuche von 1567 bis 1689.
in der 53) Die ökonomische Fama. St. 6. Frankfurt u. Leipzig
32.8 1731. 8: S. 3. Von der Handwerker und Handwerkss
? Heil. zünften in Teutschland Ursprung , wie auch Verfall ders
chenen selben in allerhand Mißbräuche-, S. 24. Was zu Abs
ais schaffung der Handwerksmißbräuche von denen Raysern
a die und auf Reichstägen verordnet worden. S, 47« Proje
17 vers was in den künftigen Reichsabschied wegen denen bey des
es nen Handwerkern eingerissenen Mißbräuchen zu bringen
Reichs2 seyn möchte. S. 66. Was zu Abstellung der Hands
I werksmißbräuche in verschiedenen Reichslanden verordnet
Kants worden» ==» Vergl. m. Europäische Staats : Canzeley«
Mato Th. 1. S. 126. == FZ. G. Kast, Specimina statutorum
; Kays et consuetudinum , quae inter mechanicos vigent, irra-
H aw tionalium. Strasb. 1715. =- Won den Handwerken 3
15 imd in den Hannöverischen nüßlichen Sammlungen, vom Jahr
1773. 1757. St. 84-
54) F. Bo>, über Mißbräuche und Unordnungen , so uns
ti ter den Handwerksgesellen , besonders unter den Hutmas»
„ionen <hergesellen in den Preußischen Staaten noch üblich sind 3
in den Annalen der ökon. Gesellsch. zu Potsdam. Bs XU,
82. Heft 3. S. 18. -- Benennung einiger Mißbräuche bey
en die den Maurergesellenz 3) das Herausfordern , 4 ens