50 1. Abtheil, Allgemeine Einleitung
S. 35. .
Schon seit dem Ursprung der Zünfte theilten sich E
die Gesellen unter einander in gewisse Rangordnun- D
gen ein, nämlich in Junggesellen, die eben aus- n:
gelernt haben , in Gesellen schlechthin, und in -
Altgesellen, die nächsten zur Meisterschaft. Jex- 9
der von ihnen hatte ein kleines. Aemtc<hen , z. B. die 1"
Altgesellen warten Direktoren bey Zusammentänften, ?
die Junggesellen übernahmen die Jnvitationen zu ;
Feyerlichkeiten, das Tragen der Leichen 2x. Und ss ,
ist es größtentheils auch noch bis auf den heutigen
Tag geblieben. |
-“ Brüderschaften oder Verbindungen der Gesellen, |
Brüderschaftssiegel , Gesellengerichte u. dergl. sind '
durch den Reichsschluß vom Jahr 1731 ebenfalls ver- ;
Hoten worden. Die Abstellung des blauen Mons- :
tags und die eigenmächtige Entziehung der Arbeit I
Überhaupt war mit ein besonderer Gegenstand des
Reichsschlusses vom Jahr 1772. Man hat aber doch
nicht überall und bey allen Zünften dieß Gesel ganz
strenge befolgt. Dasseibe ist auch der Fall mit der
Correspondenz der Handwerksgenossen, worauf
die Ortsobrigkeit streng wachen sollte. Der Obrigkeit
stand es jedoch in manchen Stücken srey, Ausnahmen
zu gestatten, und besondere Verfügungen zu treffen.
Die wichtigsten Jahre der Gesellen sind oßnstrei-
tig ihre Wanderjahre. Das Reisen oder Wane-
deen der Gesellen ist nämlich unter den teutschen
Handwerkern zum Gese gemacht , damit sie ihre
Kenntnisse erweitern und wicht sogleich zur Meister-
schaft schreiten sollen. Dieser Zweck des Wanderns ist
allerdings sehr zu loben. Aber wie viele Handwerker
machen nicht Mißbrauch von den Reisen? Wie viele
Gesellen wandern nicht ohne Plan und ohne Nuken in
Der