56 TT. Abtheil, Allgemeine Einleitung
beweisen. Nur an solchen Orten , wo das Handwerk
geschlossen, d.h. auf eine gewisse Anzahl Meister
eingeschränkt ist, kann er nicht zur beliebigen Zeit das
Meisterrecht erlangen , und wenn er auch alle dazu
erforderlichen Eigenschaften besikt, Er muß dann noch
warten , bis ein Plaß für ihn aufgeht. Die Zahl
der ungeschlossenen Handwerke wird in den
jeßigen Zeiten immer geringer gemacht.
Im achtzehnten Jahrhundert ist einige Mal die
Frage zur Sprache gekommen , - ob wohl die ges
schlossenen oder die ungeschlossenen Gilden,
wovon jene in Teutschland- sich immer mehr ausbreis
ten, den Borzug verdienen 283)? Eine entscheis
dende Antwort hierauf zu geben, ist schwer. Durch
die geschlossenen Gilden sucht man die Meister auf eine
gewisse Anzahl einzuschränken , damit der Erwerb
hicht unter eine zu große Anzahl vertheilt, und für je
des einzelne Individuum nicht zu sehr geschwächt
werde 8%), Die schon eingezunfteten Meister“hätten
also freylich wohl Vortheil von den geschlossenen Gil-
den; aber die armen Gesellen, die ihre Wanderjahre
ausgehalten , sich viele Kenntnisse- erworben haben
und nun so gern für ihre eigene Rechnung arbeiten
möchten, wären sehr übel daran. Auch der Staat
63) I. U. 9. Cramer, ob eine Zunft auf eine gewisse
Anzahl Meister eingeschränkt , und von einer solchen Vero
ordnung appellirt werden könne: in den Webklarschen
Nebenstunden. Th. LVIU. S,. 119. -- 5..G. Estor,
vom Recht dev. Reichsstände über die Handwerker und
von der daraus entspringenden Befugniß, die Handwerkss
meister nach Befinden auf eine gewisse und geschlossene
Aria zu seßen; in dessen Kleinen Schriften. St. 3.
+ 288.
54) Mein Handbuch der Technologie, Abth, I. Frankfurt
8, M. 1806. 8. S.> 16 f.