in die Geschichte der Technologie. - 57
erf und das gemeine Beste leiden öfters durch die geschloss»
sier senen Gilden. -Ic<h könnte viele Beyspiele anführen,
as wo die geschicktesten jungen Leute , welche mit neuen
zu trefflichen Kenntnissen dem Staate genüßt haben wür»
och den , nach geschehener Abweisung in ein fremdes Land
ahl gingen , und da mit größter Auszeichnung ihr Ges
den werbe trieben. Jwmer erst nach vielen Jahren, von
der Errichtung der geschlossenen Gilden av gerechnet,
die wo die jungen Leute die Schwierigkeit, einst Meister
3 es zu werden, vor Augen sehen, kann ein allgemeinerer
en, Bortheil von den geschlossenen Gilden zu erwarten seyn,
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eis Jn den neuesten Zeiten, wo man so manches für
r< und gegen die geschlossenen Gilden entscheiden wollte,
ine hat man auch wieder über den Nußen und Schaden
erb der Zünfte (5. 8.) selbst zu streiten angefangen.
ies Diejenigen, welche die Zünfte ganz abgeschafft wiss
<t sen wollten , haben freylich den kürzern gezogen. Es
(en ist wahr, daß jeßt in Teutschland keine Zunft ohne
ile Genehmigung der Landespolizey errichtet werden kann,
re daß hingegen diese berechtigt ist, eine oder die andere
jen Zunft, oder auch wohl alle Zünfte in einem Lande aufs
iet zuheben. Aber viele Schwierigkeiten macht dieß je?
zar doch wegen der den Zünften ertheilten kayserlichen
Privilegien. Im Jahr 1569 wurde am Reichstags
der Vorschlag zur gänzlichen Aufhebung aller Zünfte
in in Teutschland gemacht, von einem großen Theil dev
en Reichsstände mit Beyfall aufgenommen , aber nicht
»r, durchgeseßt. - Im Neichsschlusse vom Jahr 1731
nd wurde doch wenigstens den Handwerkern mit dieser
5 Aufhebung gedroht **5). In Englaud , wo die
Z. | Zünfte
65) Reichsschluß vom Jahr 1731. Art. 6. => Mosex,
zr von der Landeshoheit ja"Noitzensoehen, S. 199.
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