53 1. Abtheil. Allgemeine Einleitung
Zünfte nur politische Zwecke haben, braucht keiner
sich da einzunften zu lassen, wohin er seines Hand-
werks wegen gehört. Citz Schustergesell z. B. kann :
sich bey den Masikern einzunften lassen, und dann
darf er für eigene Rechnung als Meisier (Freeman)
sein Handwerk treiben. Cs darf aber Niemand ein
Gewerbe ausüben , der nicht zu einer Zunft- gehört.
Man erlangt die Meisterschaft (oder wird Freeman ok
the City) entweder durc< die sieben ausgestandenen
Lehrjahre (8. 32.) oder durch Kauf. Der Kaufpreis
Ist nach der Größe und Lage der Stadt verschiedenz
doch. selten übertrisst er die Summe von 30 Psund
Sterlingen. Keine Gilde in Englaud ist geschlossen 3
jeder Meister hält so viele Gesellen als er will ; Meis
stersiücke kennt man gar nicht. Ueberail in den Städs
xen sowohl, als auf dem platten Lande, kann jedes Ges
werbe getrieben werden. Jn Frankreich ist es seit der
Revolution beynahe eben so. PDer Handwerfer kauft
fich ein Patent , und darf nun sein Gewerbe ungesiört
gugüben. Dadurch ist freylich die größte Concurrenz
möglich; daß aber dadurch allein in jenen Ländern die
Handwerke und Künste auf die bekanute Stufe der
Bollkommenheit gestiegen seyn sollen , wie Herr
Kriegsrath Meyer in einer schäßbaren Abhandlung
behauptet **) , darf man nicht zugeben. Herr Kams
merassessor Wiesiger zu Treuenbriezen hat der
Meynung des Herrn Meyer auch schon mauche
wichtige Gründe entgegengeseßt 97). Frankreich war
schon seit längerer Zeit die Quelle der Moden, wor?
aus
66) Annalen der Märkischen skon. Gesellsch. zu Potsdam.
Bd, II1, Heft.2. Potsdam 1802. 8. S. 6 =
67) Ueber die Nüßklichkeit und Schädlichkeit der Zünfte;
in den Annalen der Märk, ökon. Gesellsch. zu Potsdam,
830, IIM. Dest 2. S.63 f,