Full text: Geschichte der Künste und Wissenschaften seit der Wiederherstellung derselben bis an das Ende des achtzehnten Jahrhunderts (8. Abtheilung, IV, 1. Band)

53 1. Abtheil. Allgemeine Einleitung 
Zünfte nur politische Zwecke haben, braucht keiner 
sich da einzunften zu lassen, wohin er seines Hand- 
werks wegen gehört. Citz Schustergesell z. B. kann : 
sich bey den Masikern einzunften lassen, und dann 
darf er für eigene Rechnung als Meisier (Freeman) 
sein Handwerk treiben. Cs darf aber Niemand ein 
Gewerbe ausüben , der nicht zu einer Zunft- gehört. 
Man erlangt die Meisterschaft (oder wird Freeman ok 
the City) entweder durc< die sieben ausgestandenen 
Lehrjahre (8. 32.) oder durch Kauf. Der Kaufpreis 
Ist nach der Größe und Lage der Stadt verschiedenz 
doch. selten übertrisst er die Summe von 30 Psund 
Sterlingen. Keine Gilde in Englaud ist geschlossen 3 
jeder Meister hält so viele Gesellen als er will ; Meis 
stersiücke kennt man gar nicht. Ueberail in den Städs 
xen sowohl, als auf dem platten Lande, kann jedes Ges 
werbe getrieben werden. Jn Frankreich ist es seit der 
Revolution beynahe eben so. PDer Handwerfer kauft 
fich ein Patent , und darf nun sein Gewerbe ungesiört 
gugüben. Dadurch ist freylich die größte Concurrenz 
möglich; daß aber dadurch allein in jenen Ländern die 
Handwerke und Künste auf die bekanute Stufe der 
Bollkommenheit gestiegen seyn sollen , wie Herr 
Kriegsrath Meyer in einer schäßbaren Abhandlung 
behauptet **) , darf man nicht zugeben. Herr Kams 
merassessor Wiesiger zu Treuenbriezen hat der 
Meynung des Herrn Meyer auch schon mauche 
wichtige Gründe entgegengeseßt 97). Frankreich war 
schon seit längerer Zeit die Quelle der Moden, wor? 
aus 
66) Annalen der Märkischen skon. Gesellsch. zu Potsdam. 
Bd, II1, Heft.2. Potsdam 1802. 8. S. 6 = 
67) Ueber die Nüßklichkeit und Schädlichkeit der Zünfte; 
in den Annalen der Märk, ökon. Gesellsch. zu Potsdam, 
830, IIM. Dest 2. S.63 f,
	        
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