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x. Bereit. d. Flüssigkeit. 4. menschl. Nahrung. 275
johle , , 7 SE
ie land in Berlin und. Wichmann in Hannover,
| NEE striiten sich vor mehreren Jahren über die Nüßlich-
iar keit und Schädlichkeit des Brannteweins. Ersterer
Ni: wollte ihn als Getränk ganz von der Erde vertilgt
Mi wissen. Aber lekterer zeigte doch, daß dieses Ges
u tränk für manche Volksklassen von unschäzbarein
. Nußen sey. So viel ist ausgemacht, daß der Branno
vn) tevein zu manchen Lastern des Menschengeschlechts
Wir“ Anlaß gegeben hat.
rs Ehen so hat man auch schon lange viele Worte
Män) darüber verloren, ob ein Land durch Errichtung von
HRE Brannteweinbrenneveyen Schaden leide oder nicht * *).
Rita Meiner Meinung nach ist es immer sehr weise, in
emi Fornarmen Zeiten das Fruchtbrannteweinbreunen eins
zuschränfen. = In Nordhausen wird bekannts-
lich unter olsen: teutschen Orten das Brannteweins
Güte brennen am stärksten und in der größten Bollkoms
Swfuß menheit
st näm
fälscht, 95) Rechtsgegründete Abhandlung vom Brannteweinbrens
werden nen 26. Rostioc> 1754. 4. |
ted Abhandlung über die Frage: ob durc< die Theorie
LU niemals das Prannteweinbrennen einzuschränken ? in
da sch den Görtings gemeinnüßigen Abhandlungen. 1775.
he **), St. 81.
1 aw Betrachtung vom Brannteweinbrennen nac< den
| Grundsätzen der Polizey3 in den Götrtingischen Polizeys
| fanen amts » Nachrichten 1755. S 25. |
und in Gedanken über die Schädlichkeit der Branntewesns2
Ein ßrennereyen in einem Lande, Leipzig und, Zittats
Hufe 3790. 8.
8 H. H. M. Kersting, freymüthige Gedanken und
lan) Vorschläge , in wie weit Brannteweinbrennereyen nsös
N thiq und nüßlich. oder schädlich , und wie solche einzus
Qufiitum richten find , damit sie zu ollen Zeiten im Gange
AER; bleiben und, beybehalten werden können, Cassel 2790» 8-
gj " ,
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