Full text: Wahrnehmungen bei der Entwickelung der Transportmittel

A — 
seine Wirthschaft mehr und mehr zu bessern und die Bestellung des 
Feldes so handhabt, wie er das reichste Erträgniss erwartet, so übt er 
nur eine haus- oder privatwirthschaftliche Thätigkeit aus, wobei sein 
Trachten nicht über den Rahmen seines eigenen Wirthschaftsgebietes 
hinausgreift. — Wenn er nach Lage des Nachbarmarktes, des Welt- 
marktes, das Gedeihen des eigenen Anwesens auf die Seite setzt und 
dasjenige baut, was für den Augenblick den höchsten Preis auf dem 
Weltmarkt verspricht, so greift er über sein Landwirthschaftsgebiet 
hinaus, er greift in die Nachbarwirthschaft, in die Weltwirthschaft ein, 
es ist keine einfache landwirthschaftliche Thätigkeit mehr, es ist eine 
Handelsthätigkeit, denn er tritt in Verbindung mit anderen Wirth- 
schaften. Er beeinflusst mit seiner Spekulation die anderen Wirth- 
schaften ebenso, wie er von ihnen beeinflusst wird. Es ist auch nicht 
so lange her, dass die Rittergutsbesitzer, die adeligen Grundherrn es 
nicht verabscheuten, sich Handelsherren nennen zu lassen. 
Anmerkung 2. Wenn der Handwerker auf Bestellung arbeitet 
oder für eine bestimmte, beschränkte Kundschaft, so übt er nur sein 
Handwerk aus, das nicht nothwendig mit Handelsthätigkeit verknüpft 
sein muss. Wenn er aber (fremde) Märkte aufsucht, seine Erzeugnisse 
feilzubieten, so übt er eine Handelsthätigkeit, wenn auch seine Haupt- 
beschäftigung in dem Handwerk liegt, gleichgültig, ob er seine Verkäufe 
an Privatleute, an Kaufleute oder an andere Handwerker macht. 
In
	        
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