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durch diese Arbeit vollauf in Anspruch genommen. Die anderen Knechte
theilen sich in die übrige Arbeit. Die Geschäfte mehren sich, ein Ge-
spann. reicht nicht mehr aus, es wird ein zweites eingestellt und auch
ein Knecht dazu, nicht aber im Verhältniss die Zahl der übrigen Ar-
beiter vermehrt. Man rechnet darauf, dass die beiden für das Fuhr-
werk bestellten Knechte nun Zeit finden, abwechselnd auch in die übrige
Arbeit einzugreifen. Der Prozess der Arbeitstheilung wird hier auf
einer höheren Stufe rückgängig.
So auch bei der Theilung der Wirthschaften bei Ausscheidung der
Thätigkeiten aus der abgeschlossenen Wirthschaft in eine neue. — Der
Landwirth versieht mit der Ausdehnung seiner Wirthschaft nebenher
Botendienst, um das überschüssig zur Verfügung habende Arbeitsmaterial
auszunützen und kehrt erst in einem späteren Stadium zur Arbeits-
theilung zurück, indem er entweder sich ganz auf den Fuhrdienst ver-
legt, oder den Botendienst wieder aufgiebt und die Fuhrleistung ganz
für seine Wirthschaft in Anspruch nimmt.
Auch der Handwerker stellt ein Gespann ein, das zur Ab- und
Zufuhr der Waaren und auch zur Reise bei Aufnahme von Bestellungen
dient. Mit der Ausdehnung des Geschäfts, wo die Anforderungen an
Fuhrdienst grösser und unregelmässiger werden, bedient er sich des
Miethfuhrwerks, um in einer späteren Periode weiterer Ausdehnung
wieder Alles in seiner Hand zu vereinigen.
S 77. Intensives und extensives Transportwesen.
Wenn man unterscheidet zwischen Häufigkeit der Trans-
portgelegenheit und wirklicher Transportleistung, so wird man
erkennen, dass der Unterschied zwischen der Grösse der
Leistungsfähigkeit der Transportmittel und dem Umfang der
wirklichen Leistung oft, unabhängig von der allgemeinen Ver-
kehrsdichtigkeit, sehr verschieden ist. Ein dem wirklichen
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