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wirklich vertreten sind, dass aber die 10 grössten Wirth-
schaften leicht den Vorrang über die 200 mittleren gewinnen.
Die anderen %, des Wirthschaftskapitals oder die weitaus
grösste Zahl der Einzelwirthschaften hat meistens eine mangel-
hafte Vertretung und ihre Interessen kommen kaum zur
Geltung.
Die Ursache davon liegt darin: Die Interessen der wenigen
Grossbetriebe finden in engem Raum, oft in einer Person ihren
Mittelpunkt und wirken dahin mit der ganzen Macht ihres
Besitzes. Die Interessen der vielen kleinen Wirthschaften
finden sich nicht gleich eng vereinigt, scheinen sich im Gegen-
theil manchmal vielseitig zu widersprechen. Um sie auf einen
Punkt zu vereinigen, ist von jedem Theil oft eine gewisse Ein-
schränkung nöthig. Für die Einzelnen nun, welche die Ver-
tretung übernehmen sollen, ist dieses Amt, im Verhältniss zu
dem jeweiligen eigenen Interesse, schon an und für sich ein
grosses Opfer. Es ist ein um so grösseres Opfer, je kleiner
die Wirthschaft des Vertreters ist, ein je kleinerer Theil des
Gesammtvertretungskreises die eigene Wirthschaft ist. — Es
wird aber noch grösser dadurch, dass die Gesammtinteressen,
die er zu vertreten hat, nicht immer ganz mit den eigenen
zusammentreffen. — Wir begreifen es, dass ein Mann, der in
einer Wirthschaft Theil hat, in der viele Millionen Kapital
angelegt sind und in der mehrere Theilhaber wirksam sind,
sich von seinen Kollegen leicht Urlaub erbitten kann, um
Monate lang sich dem allgemeinen Wohl zu widmen. Bei dem
grossen Antheil, den sein Anwesen selbst an der Allgemeinheit
hat, wird, bei sonst der grössten Uneigennützigkeit, er immer
seine Rechnung finden, denn die eigenen Interessen, die er ja
am besten kennt, werden von ihm nie vergessen werden, und
die Geschäfte zu Hause gehen doch ihren Gang. — Dagegen
fehlt der Kleinwirthschaft mit der Abreise des Eigenthümers
nach der Kreis-, nach der Landeshauptstadt der Leiter. Die