Full text: Wahrnehmungen bei der Entwickelung der Transportmittel

kommt, deren Unterhaltung und die Handhabung der Polizei 
darauf, so wird es vollständig genügen, die Persönlichkeiten 
einer Privat- und einer Staatsverwaltung einander gegenüber 
zu stellen und man kann, bei sonst gleichen Eigenschaften, 
den Staatsbeamten eines höheren Pflichtgefühls wegen unbe- 
denklich voranstellen. Wenn aber, wie bei Post und Eisen- 
bahnen, der Betrieb selbst in Betracht kommt, der Unter- 
nehmersinn und was damit zusammenhängt, dann entsteht die 
Frage, ob die naturgemäss etwas schwerfällige Maschine, als 
welche sich ein Staatsverwaltungskörper darstellt, sich zur 
Handhabung eines Wirthschafts- Apparates eignet. — Hier 
treten die Anforderungen so unregelmässig, unvorbereitet und 
stets veränderlich heran, dass weder ein bestimmtes Arbeits- 
maass festgehalten werden kann, noch ein auf Anciennitäts- 
prinzip beruhendes Personal ausreicht. Das Wirthschaftsleben, 
dem das Transportwesen dient, ist nicht etwas Bestimmtes 
oder ein vorher zu Bestimmendes, sondern ist einem fort- 
währenden Wechsel unterzogen, dem der Einzelne nicht auf 
Befehl, sondern nur nach Geschick und Neigung folgen kann. 
In ganz besonderem Grad tritt dieses aber bei einer wirth- 
schaftlichen Funktion wie einer Transportanstalt hervor, auf 
der die ganze wirthschaftliche Entwickelung ruht, von der 
das Gedeihen von Produktion und Handel abhängt. 
Wohl lässt sich auch hier den Anforderungen in einer 
Hinsicht genügen. Wenn das Beamtenpersonal, das Betriebs- 
material etc., wie dies auch bei den Staatseisenbahnen durch- 
schnittlich derzeit der Fall ist, sehr reichlich bemessen sind, 
dann wird ja immer sehr weitgehenden Anforderungen genügt 
werden können. Wie sich das vom wirthschaftlichen Gesichts- 
punkt ausnimmt, ist nur eine andere Sache. 
Nun ist aber zwischen der reinen Staatsverwaltung und 
der reinen Privatverwaltung noch ein grosser Spielraum in 
der ganzen oder theilweisen Regievergebung, in unter gesetz- 
ES 
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