S 85. Staats- oder Privateisenbahnen.
Es ist eine viel verbreitete aber doch. dadurch nicht minder
irrige Ansicht, dass es natürlich sei, dass, wenn der Staat für
politische oder militärische Zwecke Eisenbahnen gebraucht,
die Eisenbahnunternehmungen als solche dafür aufzukommen
haben oder dass, weil der Staat aus diesen oder anderen
Gründen Bahnen, die keine oder keine genügende Rente auf-
bringen, bauen will, ihm andere Linien zur Ausbeutung über-
wiesen werden sollen, damit er mit den Ueberschüssen aus
diesen den Ausfall bei jenen decke. Wenn der Staat für das
Militär Brod gebraucht, so legt er nicht die Mühlen mit Be-
schlag, um durch den Nutzen, den er aus dem Mahlgeschäft
ziehen kann, das Mehl für die Streitmacht umsonst gemahlen
zu bekommen, sondern er bezahlt dem Müller seine Arbeit
oder erwirbt sich selbst eine Mühle. Ebenso wie er die
Leistung der Fuhrwerke, die er zum Zugdienst requirirt, je-
weils bezahlt, wird es auch natürlich sein, eine KEisenbahn-
leistung, wie dies auch beim Militärdienst geschieht, zu be-
zahlen oder eine Kisenbahn, die nicht rentirt, auf eigene
Kosten zu bauen, wenn man sie sonst im allgemeinen In-
teresse hält.
Man muss sich immer die Transportverrichtung als un-
entbehrliches Glied der höheren Wirthschaft vergegenwärtigen,
das in der Wirthschaft selbst wirkt und mit ihr entwickelt
und als selbständige Wirthschaft losgelöst, eine erweiterte
Ausbildung erringt, um als vollkommenere Leistung an die
einzelnen Wirthschaften verpachtet oder verkauft zu werden.
— Jeder Einzelne, der Transportleistung bedarf, verschafft sie
sich, oder versieht sich damit bei dem Transportgewerbe.
Warum sollte es beim Staat anders sein? — Den Bahnbetrieb
im Allgemeinen deshalb der Privatleistung entziehen zu wollen,
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