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Mehrung der Verkehrsgelegenheiten einer Preisminderung vorziehen.
Bei abseits von den Verkehrsstrassen liegenden Orten oder einzelnen
Wohnstätten tritt bei der Post gewohnheitsgemäss eine Beschränkung
der Beförderung oder Beförderungsfrist ein, ohne die eine billige Ein-
portotaxe unmöglich wäre. Oft tritt dann die Privatthätigkeit ver-
mittelnd ein.
S 89. Eisenbahntarife.
Es wurde darauf hingewiesen, dass in den Anlageverhält-
nissen beim deutschen Eisenbahnbetrieb sich eine gewisse
Uebereinstimmung mit den Verhältnissen bei der Schifffahrt
erkennen lasse, insofern als man gleich wie bei der Schifffahrt
bei Verkehrseröffnung das Transportmaterial meistens das Be-
dürfniss überragen sieht. Der Unterschied liegt nur darin,
dass beim Schifffahrtsverkehr es im Wesen des Transport-
materials liegt, das sich kleinen Verhältnissen weniger leicht
anschmiegen lässt, während der Bahnbetrieb sich wohl auch
in kleinen Dimensionen bewerkstelligen und allen Verhältnissen
anpassen lässt. Es mag zu dieser Erscheinung, wenn man
von der allerersten Zeit absieht, wohl beigetragen haben, dass
die Mitwirkung der Transportnehmer an der Transportleistung
beim Bahnbetrieb in Folge der Machtstellung, die den Bahn-
verwaltungen eingeräumt wurde, so zu sagen ausgeschlossen
war. Erst seit der Einigung auf ein gemeinsames Tarifschema
(1876) ist ihm der Schatten eines Einflusses, einer Mitwirkung
gelassen, es ist ihm die Wahl der Transportart: Vollladung
oder Theilladung (Wagenladungs- oder Stückgutklasse) ge-
lassem, — So eng dieser Einfluss ist, geht er doch schon wei-
teren Verkümmerungen entgegen.
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