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darüber gebaut, welche eine missbräuchliche Verwendung er-
möglichen, um sperrigen Gütern eine niedrigere Taxe zuwenden
zu können — wo man zur Umgehung einer Konkurrenzlinie
dies thun will —, als bei Verwendung von Wagen mit nor-
maler Tragfähigkeit möglich wäre, ohne vom System abzu-
weichen.
Dass die Gliederung nur in drei Abtheilungen: ganze,
halbe Wagenladungen und alle kleineren Quantitäten unter
den obwaltenden Verhältnissen keine ganz glückliche war,
mag wohl auch etwas dazu beigetragen haben, dass man sich
nicht rascher mit dem System vertraus macht. — Wenn man
dabei auf ein der 100 Ctr. Ladung entsprechendes Wagen-
material abgehoben hätte, das neben den Wagen von 200 Ctr.
Tragkraft bestanden haben mag und das hätte erhalten und
ergänzt werden können, so würde eine einzige Zwischenstufe
zwischen Kleinsendungen und vollen Wagenladungen eher be-
gründet gewesen sein, sonst würde mindestens eine weitere
Abstufung, etwa auf 20 oder 25 Ctr. (eine Pferdelast) den
Verkehrsverhältnissen entsprechender sein.
Wenn eine solche weitere Gliederung eintritt, wird der
jetzt herrschende Stückgutsatz, der trotz seiner Höhe, bei der
bestehenden Verwaltungsweise, durchschnittlich -die Kosten
kaum deckt, nicht mehr drückend erscheinen und wenn mit
der Post eine Vereinbarung getroffen würde, welche ein Hand
in Hand Gehen der beiderseitigen Interessen ermöglicht, so
könnte dieses zu einer zweckmässigen Erweiterung der unter
dem Namen: „Expressgutdienst“ bekannten Beförderungsart
mit entsprechenden Verbesserungen führen, wodurch der Klein-
verkehr — man könnte sagen Privatverkehr im Gegensatz
zum übrigen mehr geschäftlichen, den man Handelsverkehr
nennen könnte — derart von dem grösseren abgetrennt werden
könnte, dass dieser grössere Stückgut-Verkehr im Interesse
der Bahnen eine Umgestaltung in der Verwaltungsweise mittelst
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