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in seinen Ansprüchen macht — weder unnatürlich, noch ungewohnt.
Noch vor 30 bis 40 Jahren kam es vor, dass Gelder für die öster-
reichischen Besatzungstruppen in Rastatt von Wien aus in Silber durch
den Frachtfuhrmann verladen wurden, der die je einige Tausend Gulden
enthaltenden Fässchen zur gewöhnlichen Frachtrate in Ladung nahm.
— Was der Unternehmer in Wien, der wohl für den Betrag garantiren
musste, für einen Preis dafür verlangte, kommt hier nicht in Betracht,
da ja die Bahnverwaltung die Versicherungsgebühr auch besonders in
Anrechnung bringt.. —
Wem fällt es ein, die Post deshalb zu tadeln, weil sie keinen
Unterschied in der Portotaxe macht, zwischen einem Brief, der Hundert-
tausende in Wechseln enthält und einem solchen, der einem Verwandten
zur Unterhaltung einen Geburtstagsgruss überbringt. Wer tadelt die
Post, wenn sogar Hunderttausende in Banknoten um dasselbe Geld be-
fördert werden, wie das gleiche Gewicht von irgend einer geringwerthigen
Handelswaare. —
Anmerküng 2. Ist Jemand zu einer wichtigen Gerichtsverhandlung
geladen und hat die regelmässige Fuhrgelegenheit versäumt, so ist er
willig, nothfalls den doppelten Preis einer Extrafuhre zu zahlen, um
nur noch rechtzeitig an Ort und Stelle zu kommen und nicht dem noch
höheren Betrag einer Strafe für die Versäumniss zu erliegen. Dieses
veranlasst aber den Omnibusunternehmer nicht, ihm am anderen Tag
für den Sitz in der regelmässigen Fuhrgelegenheit auch einen höheren
Preis abzuverlangen, ihm in Rücksicht auf seinen wichtigen Dienst mehr
abzunehmen als einem Anderen, der vielleicht in der Amtsstadt nur
nach Neuigkeiten forschen will.
Anmerkung 3. Thatsächlich ist auch ein relativer Rückgang
eingetreten. — In Baden betrug die Betriebslänge der Bahn 1874
1108,80 km, 1882: 1317,26 = 19 % Zunahme. Die Einnahmen aus
Personenverkehr gingen in der gleichen Zeit von 10358 297 MM auf
10583315 A und beim Güterverkehr von 15723449 MM auf
17134124 MM, das ist nur eine Zunahme beim Personenverkehr von
2 %, beim Güterverkehr von 10 %.