US
S 89c. Differenzialtarife.
Unter Differenzialtariıfen hat man eben sowohl zu ver-
schiedenen Zeiten Verschiedenes verstanden, wie auch ver-
schiedene Persönlichkeiten den Begrift oft verschieden gedeutet
haben. Diejenigen, welche damit dasjenige bezeichnen wollten,
wodurch sie sich benachtheiligt fühlten, verstehen im Allge-
meinen Tarifsätze darunter, mit welchen bei denselben Ar-
tikeln, in gleichen Quantitäten, auf derselben Linie für die
Theilstrecken ein höherer Einheitssatz pro Zentner und Meile
als reine Transportleistung in Anrechnung kommt, als für die
Gesammtstrecke, oder mit welchen für die gleichen Artikel in
gleichen Quantitäten für eine und dieselbe Strecke verschiedene
Preise gemacht werden, je nach der Herkunft bezw. der Be-
stimmung der Transportobjekte. Wenn vielseitig auch Be-
schwerden geführt werden über Tarifsätze, bei denen wohl
der Gesammtsatz sich in ungleiche Theile zerlegen lässt, der-
selbe aber Kosten in sich schliesst, die nicht speziell den
Transport berühren, so geschieht dieses aus Unkenntniss, in
der Regel aber wollte man damit das, was man unter dem
Namen Differenzialtarife als verwerfliche Tarife versteht, nicht
weiter fassen. Theilweise werden allerdings auch solche
differenzielle Berechnungen und wohl mit Recht verworfen
und unter diese Bezeichnung gesetzt, die durch verschiedene
Inanspruchnahme begründet werden könnten; wenn nämlich
eine Rücksichtnahme . nur ausnahmsweise stattfindet, nämlich
eine Ermässigung wegen geringerer Inanspruchnahme gewährt
wird, wenn eine vorhandene Konkurrenz dazu zwingt und sie
sonst unter gleichen Verhältnissen versagt wird, wo eine
Konkurrenzlinie nicht zur Seite steht.
Von Seiten derer, welche Differenzialtarife vertheidigen,
sei es eine Verwaltung, die sie selbst handhabt, sei es ein
7
‘{