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gesetzt!). Die Verschuldung des „isornik‘ muß wohl also nicht
gerade zu den Seltenheiten gehört haben. Es sind dem römi-
schen Kolonat verwandte Zustände», der mittel-
lose Pächter kann eben nur dann zum Anbau von Grund und Boden
schreiten, wenn das nötige Inventar mittels eines, vom Grund-
herrn aufgenommenen Darlehens beschafft worden ist. Grundherr
und Gläubiger sind demnach in einer Person vereinigt, die Macht
des ersteren steigt durch die Ansprüche des letzteren. Für den
Pächter war unter diesen Umständen ein legaler Abzug wohl kaum
denkbar, nur in der Flucht konnte er seine Rettung suchen. Dann
aber lief er Gefahr, zu demselben Herrn zurückgebracht zu werden,
nicht mehr jedoch als persönlich freier Pächter, sondern als sein
Sklave. Eine Fesselung an die Scholle mußte aus diesen Verhält-
nissen notwendig herauswachsen. Hand in Hand mit dem
Kampf um den Bauern, der den Bifang roden
und den Boden urbar machen sollte, 1äufit
also noch eine zweite Entwicklungstendenz
einher, die der Verschuldung der ländlichen
Bevölkerung, ein Prozeß, der mit ähnlichen
Folgen verknüpft war und schließlich eben-
falls zur Bindung an die Scholle führen mußte.
$ 4. Die Urproduktion.
Jagd, insbesondere Biberfang, Waldbienen-
zucht und Fischerei sind auch in der späteren
Zeit wohl noch immer als die Hauptbeschäf-
tigungen des russischen Volkes zu betrachten.
In der Lehre des Fürsten Wladimir Monomach an seine Kinder
vom Anfang des 12. Jahrhunderts, wo von den mannigfachen Ge-
fahren, die er auf der Jagd zu bestehen hatte, erzählt wird, handelt
es sich um Waidwerk der verschiedensten Art; da werden Auer-
ochsen, Elentiere und Hirsche, Eber, Wölfe und Bären genannt,
die den Fürsten samt seinen Pferden niedergerissen, mit Füßen
und Hörnern geschlagen haben; so viele verschiedene Arten jagd-
barer Tiere gab es damals in Südrußland. Es kamen auch wilde
Rosse vor, denn Wladimir Monomach selber bändigte mit der
1) Gerichtsurkunde, Art. 44, 51, 76, 84 f£.