Full text: Russische Wirtschaftsgeschichte ([3], 1. Band)

ZB 
gesetzt!). Die Verschuldung des „isornik‘ muß wohl also nicht 
gerade zu den Seltenheiten gehört haben. Es sind dem römi- 
schen Kolonat verwandte Zustände», der mittel- 
lose Pächter kann eben nur dann zum Anbau von Grund und Boden 
schreiten, wenn das nötige Inventar mittels eines, vom Grund- 
herrn aufgenommenen Darlehens beschafft worden ist. Grundherr 
und Gläubiger sind demnach in einer Person vereinigt, die Macht 
des ersteren steigt durch die Ansprüche des letzteren. Für den 
Pächter war unter diesen Umständen ein legaler Abzug wohl kaum 
denkbar, nur in der Flucht konnte er seine Rettung suchen. Dann 
aber lief er Gefahr, zu demselben Herrn zurückgebracht zu werden, 
nicht mehr jedoch als persönlich freier Pächter, sondern als sein 
Sklave. Eine Fesselung an die Scholle mußte aus diesen Verhält- 
nissen notwendig herauswachsen. Hand in Hand mit dem 
Kampf um den Bauern, der den Bifang roden 
und den Boden urbar machen sollte, 1äufit 
also noch eine zweite Entwicklungstendenz 
einher, die der Verschuldung der ländlichen 
Bevölkerung, ein Prozeß, der mit ähnlichen 
Folgen verknüpft war und schließlich eben- 
falls zur Bindung an die Scholle führen mußte. 
$ 4. Die Urproduktion. 
Jagd, insbesondere Biberfang, Waldbienen- 
zucht und Fischerei sind auch in der späteren 
Zeit wohl noch immer als die Hauptbeschäf- 
tigungen des russischen Volkes zu betrachten. 
In der Lehre des Fürsten Wladimir Monomach an seine Kinder 
vom Anfang des 12. Jahrhunderts, wo von den mannigfachen Ge- 
fahren, die er auf der Jagd zu bestehen hatte, erzählt wird, handelt 
es sich um Waidwerk der verschiedensten Art; da werden Auer- 
ochsen, Elentiere und Hirsche, Eber, Wölfe und Bären genannt, 
die den Fürsten samt seinen Pferden niedergerissen, mit Füßen 
und Hörnern geschlagen haben; so viele verschiedene Arten jagd- 
barer Tiere gab es damals in Südrußland. Es kamen auch wilde 
Rosse vor, denn Wladimir Monomach selber bändigte mit der 
1) Gerichtsurkunde, Art. 44, 51, 76, 84 f£.
	        
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