Full text: Russische Wirtschaftsgeschichte ([3], 1. Band)

Abkürzungen. 
I. Quellen). 
Akt. d. Arch. Exp. = Akten, gesammelt in Bibliotheken und Archiven von der 
Archeographischen Expedition. Bd. I—IV. 1836. (AKTbBI, COOpaHHb3le B'b 
ÖNÖNiOTEKAX'b M apXHBaXB ApxeorpachnyecKoM Drkeneanniek. T. I—IV. 
1836). 
Akt. aus Arsamass = Grundbesitzakten aus Arsamass, herausg. v. Wjesse- 
lowskij. (Apsamacckie NOMECTHBIE AKTBbI, H3. BeceNx0OBCKHMB). 
Akt. d. Mosk. St. = Akten des Moskowitischen Staates, herausgeg. von der Kais. 
Akad. der Wissenschaften. Bd. I—III. 1894—1901. (AKTBI MOCKOBCK. 
ToCcyA., 3. AkKagemiei Haykp. I—III. 1894—1901). 
Akt. über Possadenbev. = Akten über Possadenbevölkerung (Sakladtschiki). (AKTbBI 
O0 NOCAACKHX'b NIONAXb-3AKNANIHNKAX%B. H. II. CHabBAaHCcKaTO. 1909). 
Akt. Steueraufnahm. betr. = Akten die Steueraufnahmen betreffend, herausg. 
v. Wjesselowskij. Bd. I. Bd. II, T. ı, 1913—1916. (AKTBI MHCHOBATO 
Aa. Co6p. x pegakt. Becenzosexkik. T. I. 19183. T. II. Bsım. I. 1916). 
Akt. d. steuerb. Bev. = Akten, betr. die Geschichte der steuerbaren Bevölkerung 
des Moskowitischen Staates, herausgeg. von Djakonow. Bd. I—I[. 
ll Unter den. Quellen stehen an erster Stelle die Chroniken (die ältesten 
Fassungen sind die Laurentius- und die Hypatius-Chronik), das Rechtsbuch ‚,Russi- 
sches Recht‘ („„Russkaja Pravda‘‘, lex Rossica), dessen dritte Fassung der 2. Hälfte 
des 12. oder Anfang des 13. Jahrhunderts angehört, während die ı. und 2. Fassung 
älter sind (die Übertragung der Artikel des „Russischen Rechts“ .ins Deutsche, 
sowie ihre Numerierung sind im folgenden nach Goetz ‚,Russisches Recht“, 
deutsch, wiedergegeben), ferner die zahlreichen öffentlichen und privaten Urkunden- 
sammlungen, die insbesondere viel Material für das 15.—17. Jahrhundert enthalten, 
endlich die Grundbücher (Landrollen, Steuerrollen), die zum Zwecke der Besteue- 
rung verfaßt worden sind und eine Aufzählung von Besitzungen und Höfen, sowie 
ihrer Inhaber auf dem platten Lande und in den Städten enthalten, unter Angabe 
des zum Hofe gehörenden Areals, der Zinse und Steuern, in den Städten auch der 
Berufe der Einwohner; in den städtischen Grundbüchern sind auch Kirchen, staat- 
liche Gebäude und Ämter, Märkte mit ihren Budenreihen verzeichnet (mit Angabe 
der Größe derselben, der Besitzer, der Ladensteuer usw.). Viel Quellenmaterial ist 
in den Schriften (Vorlesungen) der Gesellschaft für Geschichte und Altertümer an der 
Moskauer Universität sowie in der Russischen Historischen Bibliothek erschienen.
	        
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