Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

XL Theil XIV. Abhandlung. 
6. 469. des 
d) Geschäfte durc< Winkelsensalen. unn 
Alle Negotiationen duch unböfugte Wintkelsensalen sind 
untersagt. ! 
Verordnung vom 14,, August 1761. 
8. 470. 
Bei welchen Geschäften Wecselsensalen zu verwen- 
den sind. 
a) Bei Wechseln. I 
Bei denauf der Börse zu verrihtenden Verhandlungen und Im 
Verkäufen der Wechsel ist zwar die Vermittlung der beeidigten als 
Sensalen nicht nothwendig; da aber zuweilen dringende Wech- ist 
selgeschäfte die für die Börse ausgeseßten Stunden nicht erwarten Bz 
können , so können sol<e auch außer der Börse, jedoch nur mit her 
Beiziehung eines Sensalen geschlossen werden , welcher schl 
diese Verhandlungen in das Journal des künftigen Tages mit An- das 
merkung der Ursache des außer der Börse geschlossenen Handels ein- 
zutragen hat. ner 
Patent vom 1. August 1771, 6. 10. 
S. 471. 
b) Bei öffentlichen Papieren, 
Soviel hingegen die Verhandlungen der öffentlichen Pa- u 
ptere anbelangt, so erbeischt sol<e von Seite des Staates eine 
no< größere Aufmerksamkeit. S 
Obwohl nun alle dem endlichen Schlusse vorangehende Unter- ' 
handlungen durc< die betreffenden Parteien selbst ungehindert vor- 
genommen werden können , so soll doh die wirkliche Abschlie- d 
ßung eines Geschäftes durc< die Sensalen nothwendig 5 
geschehen, unter der oben angeführten , sowohl dem Käufer als a 
Verkäufer zu entrichtenden Geldstrafe , oder, im Falle. die Übertre- 
ter diese Geldbuße nicht zu erlegen im Stande wären, unter Strafe 
eines dreimonatlichen Arrestes (Kod. S8. 11); und da man beobach- 
tete, daß gegen die Anordnung des Börsepatentes vielfältig die Staats- 
papiere außer der Börse gekauft, hierdurch sowohl zu verschiedenen 
Unterschleifen Anlaß gegeben, als auch insbesondere den Mäklern wo 
und sogenannten Negotianten die Gelegenheit erleichtert werde, 'un- son 
erfahrne Parteien auf mancherlei Art zu verkürzen so wurde die- ein 
ser Kauf und Verkauf der Staatspapiere außer der Börse wie- die 
derholt und mit dem Beisaße untersagt , daß jede solche Übertretung 
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