324 I. Theil X1V. Abhandlung.
Personen erklärten Vershwendern und banqueroutirten Handels-
leuten und Fabrikanten ,/ deren Crida die Einziehung ihres Han- zr
delsrec<htes oder Fabriksbefugnisses zur Folge hatte, zu enthalten,
Eod, 6. 16.
S. 508. En
Wann ein Geschäft geschlossen ist. strei
Ein Waarengeschäft kömmt nur durch die Einwilligung der der
Parteien selbst zu Stande, und ist sonac< durch die wechselseitige
unwidersproßene Annahme des von dem Sensalen ausgefertigten tes
ES >lußzettels als geschlossen zu betrachten.
Eod. S8. 12.
8. 509.
Nichth aftung.
Zeugnißausstellung. Ge“
Die Sensale haben für die von ihnen behandelten Waaren, Sy
außer dem Falle der Veruntreuung der ihnen von dem Verkäufer ai
zur Übergabe an den Käufer anvertrauten Muster oder Waaren en;
nicht zu haften , sie sind aber verbunden, im Falle eines, hinsichtlich fen
des abgeschlossenen Geschäftes zwischen den Parteien über die LQua-
lität der Waaren oder über eine sonstige Übervortheilung sich erge-
benden Streites auf Verlangen des klageführenden Theiles über die
Streitsa<e ein, der strengen Wahrheit gemäßes, unparteiisches Ve,
schriftliches Zeugniß unentgeltlich auszustellen.
Eod. 8. 179. un
S. 510.
Verboth, ein Dienstverhältniß mit Handels- odex übe
Gewerbsleuten zu haben, oder für sie eine Ge-
schäftscorrespondenz zu führen. Fa'
Den Sensalen ist verbothen, in ein Dienstverhältniß mit Han- Pe
delsleuten , Fabrikanten und Cewerbsleuren zu treten , für eigene -.
Recqnung oder in Gesellschaft mis andern eine Handlung oder ir- .
gend ein anderes Gewerbe, unter was immer für einem Vorwande Rin
zu betreiben, eine Geschäftscorrespondenz für sich oder im Namen ;
anderer zu führen, Überhaupt etwas zu unternehmen, wodurch sie
sim eines Handeis , einer Commission oder eines sonstigen ihnen
nicht zustehenden Nußens theilhaftig machen würden , und sie ha-
ben sich endlich auch bei den Geschäften, die sie als Sensale schlie- an
ßen , aller Art von Gutstehung zu enthalten, widrigenfalls sie mit e
der im 5. 8 dieses Patentes (S, oben) bestimmten Strafe belegt set
werden würden. et
Eod, 8, 18,