=Zon dem Gewerbs- und Sandeiswesen. ..
dels- E
nu 1. Hauptstüd>,
den,
dels-
Gewerbs- und Handelspolitik.
ien S. 524.
Womit sie sich beschäftigt.
ien Die Gewerbs- und Handelspolitik beabsichtiget die
Eimt- vaterländische Industrie und den Handel -durh Anwendung zwecmä-
von ßiger Mittel zu vervollkommnen und dadur< den Nationalwoblstand
fug- zu erhöhen.
Den 1. Abschnitt.
nur bn
Gewerbspolitik,
6. 525.
Welche Mittel anzuwenden kommen.
Bor Allem ist eine genaue Kenntniß des Standes der vaterlän-
eben dischen Industrie, und der Ursachen ihres Steigens und Fallens noth-
enn wendig.
ort Dann sind diejenigen Mittel anzuwenden, welche zur Belebung
noh der Gewerbsthätigkeit, und Vervollkommnung ihrer Erzeugnisse, und
1er zur Beseitigung der dagegen obwaltenden Hindernisse geeignet sind.
gte.
ber-
sey.
ECvidenzhaltung der Industrie der Gewerbe.
S. 526.
a) Dur statistische Übersichten.
Zur Verfassung statistischer Übersichten über alle Zweige der In-
dustrie, wurden von der Hofkammer angemessene Weisungen an die
n. 8. Landesstelle erlassen - welche in dem Decrete vom 18. März
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