Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 331
8788, Handelszweige und Errichtung neuer Fabriken von dem Länderchef
zerord- (monatlich) Sr. Maj. angezeigt werden.
8 ent= Hofo. vom 12. Dec. 1791.
Überhaupt sind Verfügungen im Handel und in der Industrie ,
welche einen wesentlichen Vortheil der Industrie bezielen, wenigstens
fnahme de peracto der Hoffamwer anzuzeigen.
Daten Hofkammerv. vom 24. Jänner 1809.
ZIEEE Auch ist Sr. Maj. ein Tableau des gesammten Zollertrages und
tatiftit des Activ - und Passivhandels des österreichisc<en Kaiserstaates späte-
"Kons stens secs Monate nach Verlauf eines jeden Militärjahres unaus-
tastral- bleiblich und verläßlich vorzulegen.
hl aus Die (nun) Eb. k. Cameralgefällenverwaltung hat daher dafür
Nnter: zu sorgen, daß die Mercantiltabellen, aus welchen das Haupttableau
ng ge- zusammengeseßt wird, gleich nach Verlauf eines jeden Militärjahres
m vor- unausbleiblich und verläßlich verfasset , und auf das schleunigste eins
nz der gefordert werden.
Ober- Hofkammerd. vom 5. Mai 1812.
| qu Bei Gelegenheit einer Anzeige über die plößliche Entlassung einer
1ögens beträchtlichen Zahl Arbeiter aus einer Fabrik wurde endlich angeordnet,
daß auch künftig alle auffallenden Erscheinungen dieser Art im Ge-
Stande hiethe der Industrie und des Commerzes / immer unverweilt ange-
ewesen zeigt werden sollen.
Ia Commerz. Hofd, vom 28. Juli 1817 , Rggs. Int. vom 19.
ffam- August 1817. -
)rund-
wiesen 6. 528.
I 6) Dur< Bekanntmachung der vaterländischen
buch? Fabrikate,
eher a. Im Wege der Länderstiellen.
enden Diejenigen Fabriksinhaber , Manufacturisten oder Verleger ,
stif zu welche wünschen, daß ihre Erzeugnisse in den Erblanden mehr bekannt
zishm würden - wurden bereits vermöge Hofd. vom 8. November 1784
1, des aufgefordert , davon bei den Länderstellen Musterkarten mit gehöriger
Bestimmung jener Eigenschaften / die auf den Preis Bezug haben ,
und deren Bemerkung unter Beirückung ihrer Adresse einzureichen,
welche sodann besorgt seyn werden, selbe den übrigen Landesstellen zur
weiteren Bekanntmachung mitzutheilen.
EU ge Rggskundmachung vom 16. Nov. 1784.
igen 6. 529.
vir: 8. Durch das Fabriks - Productencabinet im k. x. polytechnischen Institute.
Heu Die Sammlungen des k. k. polytec<hnischen Institutes bilden ein
uer technisches Musäaum, welches die Stelle einer Erhaltungsanstalt