32 I. Theil XIV. Abhandlung.
Bei einem noch hierzufommenden Industrialvereine handelr es .
si< um eine noh weitere Unterstüßung, welche zu diesem öffentlichen bei |
Zwecke auch von mehreren , hierzu besonders vereinigten Privaten , fent
theils aus der GWewerbsclasse , theils aus anderen Volksclassen durch m!
persönliche und sächliche Leistungen gewährt wird. Hi
In Beziehung auf persönliche Leistungen stellt sich der Gegenstand ber
und die Aufgabe eines solchen Vereines so dar, daß dieser vorzüglich pi
bemüht seyn soll , über den gegenwärtigen Stand und Gang der Ge- t
werbsindustrie in allen Zweigen , sowohl im In - als Auslande, sich auf
genaue Kenntnisse zu sammeln , und sich hierüber in einer fortwäh- mit
renden, so viel möglich vollständigen Übersicht zu erhalten , und im me
Wege einer Zeitschrift sowohl einerseits das gewerbsbedürftige Publi- zu
cum von noch nicht zureichend bekannten und benübten höhern Lei- vor
stungen der inländischen Gewerbsindustrie , als anderer Seits, auch
die inländischen Gewerbsunternehmer von den durch selbe noch nicht der
gehörig befriedigten Wünschen und Anforderungen des Publicums, Hen
so wie auch von den nacßahmungswürdigen ,/ ausgezeichneten Leistun-
gen des Auslandes näher zu unterrichten, so wie auch durch perio- ne!
dische Ausstellungen der vorzüglichsten Producte des inländischen Kunst- en
fleißes , was auch den Hauptzwec> des böhmischen Gewerbsvereines 2
bildet, eine anschaulichere und dadurch noc< wirksamere Kenntniß
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der genommenen Fortschritte zu verbreiten. -
In Beziehung auf sächliche Leistungen der Glieder eines solchen Be
Vereines werden Privatbeiträge shon zur Bestreitung der Kosten
nothwendig, welche die fortwährende Sammlung jener Kenntnisse, fei
die Verfassung und Herausgabe jener Zeitschrift, und überhaupt die Se
Regie des Vereines verursacht. zör
Diese Beiträge können aber auch auf einen noch weiteren Um- nu
fang ihrer Bestimmung, nämlich zu Belohnungen für ausgezeichnete geb
Leistungen in der Gestalt von Denkmünzen , zur Anschaffung und ode
Aussielluug von nacßahmungswürdigen Mustern aus dem Auslande , Ge
zu einzelnen Preisaufgaben, zu Unterstüßungen und Vorschußleistun-
gen an einzelne, besonders talentvolle, aber unbemittelte Individuen, vor
und andere mehrere ausgedehnt werden. Pr
Ein solcher sich bildender Verein kann in Beziehung auf beide ein
Arten von Leistungen sehr nüßlic) werden. Doch so, wie er in eine |
öffentliche Wirksamkeit treten , und einen öffentlichen Charakter an= tei
nehmen will , so bedarf er , wie jeder in diesem Falle befindliche Pris- dar
vatverein, einerbesonderen Bewilligung der Staatsver- au
waltung, welche über die Art seines Wirkens , nach näherer Ein- gel
sicht und Prüfung der von ihm gemachten Vorschläge und Anträge fa
mit Genehmigung oder Abänderung derselben die genaueren Bestim- |
mungen zu treffen hat. rz
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