Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

336 I. Theil XIV. Abhandlung. 
Würdigung derselben vor Allem in Erörterung zu ziehen / ob gegen 
den Zweck, so weit sich die Bittsteller shon näher ausgesprochen haben, 
und gegen die Persönlichkeit derselben, kein Bedenken obwalten, und 
wenn auch ein solcher Verein hiernach in beiden Beziehungen im Allge: 
meinen für zulässig erkannt wird, so kann doch erst dann, wenn über 
die Art, wie ein solcher Verein in Ausführung kommen soll , von 
den Bittstellern nebst der Nachweisung , daß eine zu einem -solc<en 
Vereine einverstandene zureichende Anzahl von Personen bereits vor- 
handen ist, auch ein von diesen näher ausgearbeiteter , und gehörig 
bearbeiteter Plan - und Statuten-Entwurf vorgelegt, und durch die 
Behörden genau geprüft worden ist, die förmliche definitive Bewilli- 
gung ertheilt , und um diese von den Länderstellen bei der k. k. Hof- 
kanzlei und von leßterer bei Sr. Maj. das Einschreiten gemacht werden. 
Hoftztd. vom 14. Febr. 1838 , Hofz. 3255, Rggsz. 14631. 
Nunmehr hat fich ein Gewerbsverein in Wien gestaltet, der be- 
reits in das Leben getreten ist, und dessen Organisation in eigenen 
Statuten 2) enthalten ist. | 
a) Die Statuten des n. ö. Gewerbsvereins lauten sv ;: 
Erstes Eapitel. 
Zwe des Bereins, 
Ss. 1, Dieser Verein ist ein Privat-Berein. Sein Zweck ist Auf- 
munterung , Beförderung und Vervollkommnung der Gewerbe, durch 
jene Mittel , welche die vereinigte Thätigkeit einer großen Anzahl mit 
den mannigfaltigsten theoretischen und practischen Kenntnissen ausge- 
rüsteter Männer darzubieten vermag. 
S. 2. Der Verein wird es als eine seinem Zwecke entsprechende 
Aufgabe betrachten , in der arbeitenden Klasse Liebe zur Arbeit und Spar- 
samkeit zu verbreiten , vnd das Streben nach Belghrung und erhöhter 
Geschilichkeit zu fördern und zu befestigen, 
Zweites Eapitel, 
Umfang der Wirksamkeit des Vereines, und Mittel zur Ex- 
reichung seiner Zwece. 
S. 3. Die Thätigkeit des Vereins erstre>t sich über das gesammte 
Gebiet der Gewerbsindustrie, daher auch auf jene Wissenschaften und Künste, 
welche Einfluß auf dieselbe nehmen. 
S. 4. Zur Verbreitung jeder dem. Gewerbtreibenden nüßlichen 
Belehrung wird in dem Locale des Bereins eine Bibliothef und ein Lese- 
fabinet errichtet, bestehend aus den vorzüglic<hsten Werken und Zeitschrif- 
ten, welche über Gewerbe oder dic auf dieselben einwirkenden Wissenschaf 
jen und Künste handeln ; ferner eine Sammlung von Manufacturzeich- 
nungen , Modellen , Gewerbserzeugnissen und anderen zur Vermehrung 
nüßlicher Kenntnisse dienenden Hülfsmittel. 
S. 5. Der Berein wird neue Erfindungen prüfen, den Werth 
derselben zu erforschen trachten , und dem Gewerbsftande überhaupt nur
	        
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